Managerhaftpflicht Allianz

Die Managerhaftpflicht der Allianz Versicherungs AG schützt Manager, Vorstände und sämtliche Organe von Unternehmen vor Vermögensschäden, die aus dem täglichen geschäftlichen Handeln entstehen können. Die Managerhaftpflicht, auch D&O-Police bzw. D&O-Versicherung, stellt sicher, dass im Fall einer auftretenden Forderung der umstrittene Sachverhalt von bestellen Experten geprüft wird, Maßnahmen zur Abwehr unberechtigter Forderungen ergriffen werden und das die Kosten für das Verfahren abgedeckt werden. Der Versicherungsschutz, und damit die Deckung von Vermögensschäden, wird in der Regel auch rückwirkend gültig. Dann nämlich, wenn der Schaden erst zutage tritt, nachdem die Managerhaftpflicht durch die Allianz bestätigt und eingesetzt wurde. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch über die aktive Arbeitszeit eines leitenden Angestellten hinaus, sofern dieser bereits das Unternehmen verlassen hat, später jedoch Forderungen gegen ihn erhoben werden.

Was versichert die Managerhaftpflicht der Allianz?

Manager und Organe eines Unternehmens haften durch ihre Entscheidungen für Vermögensschäden sowohl nach innen, also dem eigenen Unternehmen gegenüber, als auch nach außen, also Dritten gegenüber, die durch eine Fehlentscheidung möglicherweise einen Vermögensschaden geltend machen können. Die Haftung erstreckt sich auch auf das Privatvermögen des Managers. Die Managerhaftpflicht der Allianz sichert dieses Risiko zuvörderst ab. Dafür stellt die Managerhaftpflicht den Entscheidungsträger zum einen von berechtigten Ansprüchen aus einer möglichen Fehlentscheidung frei – zum anderen übernimmt sie die Prüfung der genauen Umstände und die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, fungiert hier also in einer Form der Rechtsschutzversicherung.

Wer wird von der Managerhaftpflicht der Allianz versichert?

Die Police wird in der Regel vom jeweiligen Unternehmen für seine gegenwärtigen, ehemaligen und zukünftigen Organe abgeschlossen. Das umfasst die Absicherung von Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern, entscheidungsbefugten Beiräten, leitenden Angestellten und Mitgliedern des Aufsichtsrates.
Das Unternehmen schließt also die Versicherung für seine Führungsmitglieder ab. Versichert sind jedoch die Personen, die als Entscheidungsträger im Unternehmen arbeiten und für ihre Entscheidungen im Rahmen der Arbeitstätigkeit auch mit ihrem privaten Vermögen für verursachte Vermögensschäden nach innen und außen haften.

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