Betriebshaftpflicht: Betriebshaftpflicht ist die wichtigste Absicherung für Firmen
Als Betriebs- und Geschäftsinhaber haften Sie für Schäden, die ihm Rahmen der Geschäftstätigkeit entstehen. Das gilt sowohl vor dem Hintergrund eigenen Verschuldens als auch für Haftungen aus dem Betriebsablauf oder menschlichem Versagen durch Mitarbeiter und Angestellte.
Die richtige Betriebshaftpflicht muss unterscheiden zwischen Unternehmen die
- eine eigene Produktion betreiben oder auftragsmäßig fertigen lassen
- eigene Büroräume belegen
- relevante Betriebsinhalte für den Geschäftsbetrieb benötigen
- einen eigenen Fuhrpark betreiben oder Transportabwicklung für Dritte übernehmen
- im Dienstleistungsgewerbe tätig sind
und verwandte Fragen und Sachverhalte zum Geschäftsmodell und Unternehmensbetrieb.
Betriebshaftpflicht wesentlicher Teil des Risikomanagements für Unternehmen
Fehler im Betriebsablauf oder die Verkettung von Unfällen können schnell potenzierte Kosten verursachen. Die Haftung für die Folgen von Schäden, die ein Unternehmen zu verantworten hat, ist der Höhe nach nur durch den tatsächlich verursachten Schaden begrenzt – eine Relativierung durch wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Unternehmensliquidität erfolgt nicht, das Unternehmen haftet bis in seine Substanz für den kompletten Schaden. Daraus resultieren für die Betriebshaftpflicht wichtige Inhalte.
- die Abdeckung von Elementarschäden
- die Abdeckung von Schadenersatzforderungen, die aus der Verkehrssicherungspflicht entstehen (z.B. wenn im Restaurantbetrieb ein Gast zu Schaden kommt durch Sturz o.ä.)
- schnelle Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit nach Schadeneintritt
und als zentrales Element
- die Freistellung von Haftungsansprüchen aus Schadenersatzforderungen der Haftpflicht Dritten gegenüber.
Betriebshaftpflicht bei Umweltschäden
Auch für Schäden, die durch fehlerhafte Anlagen oder Fahrzeugunfälle im Unternehmensbetrieb an der Umwelt entstehen, haftet das Unternehmen grundsätzlich. Für besondere Geschäftsfelder empfiehlt sich die Erweiterung der Betriebshaftpflicht durch eine Umweltschadenhaftpflichtversicherung – jedoch sollten elementare Ersatzleistungen für Umweltschäden je nach Unternehmensform bereits in der Betriebshaftpflicht erfasst werden. Denn auch Rohleitungen oder Abgasanlagen, die auf dem Betriebsgelände verortet sind, können durch technischen Defekt zur Risikoquelle für ein Unternehmen werden, bis hin zum defekten Heizöltank.
Zusätzlich sollten mögliche Rechtsschutzbestandteile als Teil der Betriebshaftpflicht geprüft und wenn nötig in den Risikomanagementplan der Unternehmens integriert werden.