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Betriebshaftpflicht für Taxifahrer: Erweiterung des Versicherungsschutzes im Gespräch

In Niedersachsen ist derzeit eine Diskussion im Gange, die eine entscheidende Erweiterung des Versicherungsschutzes der Betriebshaftpflichtversicherung für Taxifahrer betrifft. Sie wurde in Gang gesetzt, nachdem ein niedersächsischer Taxifahrer von der Krankenkasse einer Kundin in Regress genommen wurde. Der Mann hatte sie im Rahmen einer Patientenfahrt auch beim Gehen begleitet, und sie war in seinem Beisein schwer gestürzt.

Betriebshaftpflicht greift nur während der Fahrt

Die Betriebshaftpflicht leistete in dem Fall keine Zahlung. Da die sich die Geschäftstätigkeit eines Taxifahrers streng genommen auf die Beförderung des Fahrgastes im Fahrzeug beschränkt, galt der Vorfall nicht als Versicherungsfall. Zwar reguliert eine Betriebshaftpflicht grundsätzlich auch Schäden, die sich auf dem Betriebsgelände des Taxiunternehmens ereignen (zum Beispiel aufgrund nicht ausreichend gestreuter Gehwege im Winter), aber die Begleitung eines Kunden vom oder zum Taxi ist nicht mit eingeschlossen.

Pilotprojekt der Signal Iduna mit dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN)

Weil es bei Kranken- oder Patientenfahrten üblicherweise mit zum Service gehört, dass die Fahrgäste an der Wohnungstür in Empfang genommen und bis in die Arztpraxis oder Klinik hinein begleitet werden, werden nun Stimmen nach einer entsprechenden Erweiterung des Versicherungsschutzes laut. Darauf reagierte die VDK Signal Iduna, eine Spezialversicherung für Taxifahrer und Schausteller, mit einem Pilotprojekt. Sie testet derzeit die Ausdehnung des Versicherungsschutzes auf den Weg von der Wohnung zum Taxi und vom Taxi bis zum Arzt und sammelt praktische Erfahrungen. Allerdings ist das Versuchsprojekt zunächst nur auf die Gruppenverträge des Versicherers mit dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) beschränkt.

Es soll jedoch inzwischen Interessenten sowohl auf der Versichererseite als auch unter den Maklern geben, die darüber nachdenken, ein entsprechendes Produkt dauerhaft anzubieten. Eventuell kommt eine erweiterte Betriebshaftpflicht für Taxifahrer schon im Herbst dieses Jahres auf den Markt.

Ausführliche Informationen über diese und weitere wichtige Sachversicherungen für Beruf und Gewerbe finden Sie unter www.sachversicherung24.info.


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