Seit einigen Jahren scheint es so, als ob das Wetter auch hier in Deutschland immer heftigere Kapriolen schlägt. Auf extrem warme Phasen folgen schwere Unwetter, die unter anderem mit sehr starken Niederschlägen einhergehen. Erst in der vergangenen Woche wurden wieder einmal weite Teile des Landes von sintflutartigem Regen heimgesucht.
Heftige Überschwemmungen sind immer öfter die Folge, bei denen mitunter ganze Stadtteile und Dörfer unter Wasser stehen. Betroffen sind hierbei Wohn- und Geschäftsgebäude gleichermaßen. Selbst wenn die Flut das Haus nicht zerstört, kann die Nässe schlimme Schäden an der Bausubstanz anrichten. Das Problem bei Überschwemmungsschäden ist jedoch: Im Normalfall zahlt die Gebäudeversicherung nicht. Denn in den Versicherungsschutz sind neben Sturm und Hagel, Feuer und Vandalismus nur diejenigen Wasserschäden eingeschlossen, die durch Leitungswasser entstehen, also zum Beispiel bei einem Rohrbruch. Kommt das Wasser hingegen von außen, so steht der Versicherungsnehmer sowohl bei der Wohngebäude- als auch bei der Geschäftsgebäudeversicherung buchstäblich im Regen.
Die Lösung: eine Absicherung gegen Elementarschäden
Wer als Gebäudeeigentümer seine Immobilie vor drohenden Überschwemmungsschäden schützen will, der kommt um den Einschluss der sogenannten Elementarschäden nicht herum. Bei besonders leistungsstarken Tarifen sind diese unter Umständen von vornherein mitversichert. Die meisten Versicherer haben die Elementarschäden jedoch als zusätzliche Option im Angebot. Mitversichert sind dann neben den Überschwemmungsschäden auch Schäden durch
- Erdrutsche
- Lawinen
- Schneedruck
- Erdbeben
- Erdsenkungen.
Die Höhe der Prämie richtet sich auch für die Elementarschäden nach dem jeweiligen Risiko für die Region, in der sich das zu versichernde Gebäude befindet.
Was für draußen gilt, gilt auch für drinnen
Von dem Problem der Überschwemmung sind übrigens nicht nur die beiden Arten der Gebäudeversicherung betroffen, sondern auch die jeweils korrespondierende Absicherung für das Inventar. Im privaten Bereich ist das die Hausratversicherung, im gewerblichen die Geschäftsinhaltsversicherung. Auch hier gilt: Schäden durch Wasser von außen müssen über die Elementarschäden extra versichert werden.