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Winterdienstler sollten JETZT ihre Betriebshaftpflicht prüfen

Die kühleren Temperaturen kündigen den nahenden Winter an, und für viele Gewerbetreibende beginnt damit eine lukrative Saison. Immer mehr Unternehmen tendieren dazu, die Räumpflichten auf dem Firmengelände, auf Firmenparkplätzen und auf den angrenzenden öffentlichen Gehwegen auszulagern. Und selbst Privatpersonen engagieren zunehmend Profis, die den mühsamen Winterdienst für sie übernehmen. Gewerbliche Hausmeister-, Gebäudereinigungs- und Winterdienste haben deshalb in der weißen Jahreszeit Hochsaison. Doch es ist Vorsicht geboten: Denn mit dem Räumungsdienst geben die Auftraggeber auch ihre Haftungspflichten ab. Das heißt, dass derjenige, der den Winterdienst übernimmt, auch voll haftet, wenn auf unzureichend geräumten oder gestreuten Flächen eine Person zu Schaden kommt.

Abhilfe schafft hier eine Betriebshaftpflichtversicherung. Sie gehört an sich sowieso ins Vorsorgepaket eines jeden Gewerbetreibenden, wird aber gerade im Winter und im Zusammenhang mit Schnee und Eis besonders wichtig. Der Versicherungsschutz sollte spätestens jetzt eingehend überprüft werden:

  • Wer nicht ausdrücklich auf Winterdienste spezialisiert ist, sollte prüfen, ob diese als Dienstleistung überhaupt mitversichert sind.
  • Bei einer Mitversicherung ist zu klären, ob nur eigene oder auch fremde Objekte unter den Schutz der Betriebshaftpflichtversicherung fallen.
  • Ebenfalls wichtig ist die Frage, ob und wenn ja in welchem Maße die Flächengröße beschränkt ist.

Auch die Versicherungssumme spielt eine wichtige Rolle. Winterdienstler haben es bei ihrer Betriebshaftpflichtversicherung vor allem mit Personenschäden zu tun, weil Menschen stürzen und sich dabei verletzen. Die Behandlungskosten können dabei sehr schnell hohe Beträge erreichen, wenn beispielsweise ein älterer Mensch einen Knochenbruch erleidet und nach der Abheilung des Bruchs eine Reha benötigt. Außerdem kommen unter Umständen noch Forderungen nach Schmerzensgeld hinzu. Deshalb sollte die Versicherungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden immer bei mindestens drei Millionen Euro liegen.

Ausführliche Informationen zum gewerblichen Versicherungsschutz sowie die Möglichkeit eines kostenlosen Anbietervergleichs finden Sie auf unserem Internetportal www.sachversicherung24.info.


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