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Wenn Luxusrinder einen Ausflug machen: Ein Fall für die Betriebshaftpflicht

Am frühen Morgen des 15.4. kam es auf der Nordsee-Insel Sylt zu einem Zugunglück: Gegen 4:45 Uhr fuhr ein Zug der Nord-Ostsee-Bahn in eine Rinderherde, die im Gleisbett auf dem Hindenburgdamm unterwegs war. Fünf der etwa dreißig schottischen Galloway-Rinder, die von einem Hof in Keitum stammten, mussten diesen Ausflug leider mit dem Leben bezahlen.

Menschen wurden jedoch bei dem Unfall glücklicherweise nicht verletzt. Selbst der Lokführer, der den Aufprall aus nächster Nähe miterlebte, blieb unverletzt. Er und die rund 20 Passagiere, die zu dieser frühen Stunde schon unterwegs waren, kamen mit dem Schrecken davon. Die Einsatzkräfte befreiten sie aus dem Zug und brachten sie anschließend zum Bahnhof nach Keitum.

Ohne Betriebshaftpflicht wäre es richtig teuer geworden

Alles in allem ging das Zugunglück also vergleichsweise günstig aus, auch wenn die fünf getöteten Tiere natürlich zu bedauern sind und zudem aufgrund der besonderen Rassezugehörigkeit auch einen materiellen Verlust im vierstelligen Bereich darstellen. Abgesehen davon wurde durch den Zwischenfall jedoch einiges in Bewegung gesetzt: Der betroffene Zug wurde beschädigt. Die Strecke musste zu Räumungszwecken zwei Stunden lang voll gesperrt werden. Vier Züge der Nord-Ostsee-Bahn fielen aus, und auch zwei Autozüge der deutschen Bahn konnten nicht fahren. Viele Pendler kamen zu spät zur Arbeit, und selbst die Tageszeitungen konnten an diesem Tag nicht pünktlich zugestellt werden, weil die Austräger vom Festland nicht rechtzeitig zum Dienst kamen.

Den Besitzer der Unglücksherde trifft keine Schuld an dem Vorfall. Seine Tiere leben auf einer Weide, die mit einem Elektrozaun gesichert ist. Erst vor wenigen Wochen ist alles überprüft und ausgebessert worden. Trotzdem war am Unfalltag der Zaun auf einer Länge von etwa 200 Metern niedergetrampelt, sodass ein Teil der Herde ausbrechen konnte.

Aber auch ohne ein direktes Verschulden müsste der Tierhalter normalerweise für die entstandenen Schäden – also auch für die materiellen Folgen von Zugausfällen und Verspätungen – haften. Von dieser unangenehmen Pflicht ist er jedoch befreit, weil er eine Betriebshaftpflichtversicherung für seinen landwirtschaftlichen Betrieb abgeschlossen hat. Diese deckt auch die Schäden ab, die durch die von ihm gehaltenen Nutztiere verursacht werden.

Die Betriebshaftpflichtversicherung gibt es in vielen Varianten, die jeweils auf die Bedürfnisse der unterschiedlichen Betriebsarten zugeschnitten sind. Wenn Sie als Gewerbetreibender noch nicht den optimalen Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen gefunden haben, dann laden wir Sie dazu ein, sich auf unserem kostenfreien Portal www.sachversicherung24.info zu informieren.


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