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Welche Leistungen sollte eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abdecken?

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Leistung

Welche Leistungen sollte eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abdecken?

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist wichtig für alle Unternehmen, die beratend tätig sind, Entscheidungen für Dritte übernehmen, die vermögensrelevant sind, und für Dienstleister, die Handlungen, Empfehlungen oder Beratungen für Klienten oder Mandanten durchführen. Besonders Vorstände oder Verantwortliche in Spitzenpositionen werden hier vertretungsbedingt haftbar gemacht – für Schäden, die sie meist nicht selber verursachen oder deren Eintreten sie nicht beeinflussen können.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung tritt dabei grundsätzlich für Schäden ein, die fahrlässig verursacht werden oder dadurch entstehen, dass der Berater einen wesentlichen Punkt für seine Empfehlung übersehen oder vergessen hat oder schlicht noch nicht auf einem aktuellen Wissensstand zum Zeitpunkt der Beratung war. Oder auch für klare Fehler beispielsweise in einer Abrechnung, die im Auftrag eines Klienten erfolgt ist.

Welche Fehler deckt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab?

Grundsätzlich deckt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung alle Schäden ab, die durch eine Berufshandlung direkt am Vermögen anderer entstehen – sogenannte „echte Vermögensschäden“.

Beispielsweise: Ein Anwaltsbüro übersieht einen Termin, der für eine Fristwahrung wichtig war – wodurch seinem Mandanten ein Vermögensschaden entsteht, weil er wegen dieses Formverstoßes nun keine Möglichkeiten zur Wahrung seiner Interessen mehr hat.

Hier sollte eine Vermögensschadenhaftpflicht eintreten können für sowohl die Überprüfung der konkreten Schadenshöhe als auch für die Freistellung des Versicherungsnehmers von der Forderung.

Beispielsweise: Ein Steuerberater übersieht die Absetzbarkeit einer erheblichen Aufwendung seines Klienten, auch über die Widerrufsfrist hinaus. Für diesen Fehler kann er vom Klienten haftbar gemacht werden – und er haftet für den entstandenen Vermögensschaden vollständig und bis in sein Privatvermögen hinein.

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sollte hier eintreten und die Gegenseite in ihrer Forderung gegen den Versicherungsnehmer befriedigen.

Fehler in der Beratung – die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sollte die Prüfung der Forderung übernehmen

Eine weitere wichtige Leistung einer Vermögensschadenhaftpflicht sollte die Prüfung erhobener Forderungen sein. Die sog. inkludierte Rechtschutzfunktion sollte anfallende Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen für den Fall einer erhobenen Forderung aus einem Schaden, der vorgeblich aus einem Beratungsfehler des Versicherungsnehmers resultieren soll. Für den Fall einer unberechtigten Forderung sollte sie die Interessen ihres Versicherungsnehmers wahren und so beschaffen sein, dass sie die Forderungen entsprechend abwehren kann.


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