Bei schweren Unwettern mit stürmischen Winden kommt es immer wieder dazu, dass vor allem große, alte Bäume umstürzen. Glücklicherweise werden dabei relativ selten Menschen verletzt, aber der entstehende Sachschaden kann dennoch beträchtlich sein. Wer kommt im Schadensfall für die Kosten auf? Und wer sorgt für die Beseitigung des umgestürzten Baumes? Ein kurzer Überblick über die verschiedenen Szenarien.
Die Stadt haftet nur im Ausnahmefall
Grundsätzlich gehören alle Bäume, die außerhalb privater Grundstücke stehen, der Stadt. Dennoch haftet diese nur dann, wenn sie nachweislich ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt hat und deswegen eine Mitschuld an dem eingetretenen Schaden trägt. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein vom Umsturz bedrohter Baum gemeldet wird, die Behörden aber nicht schnell genug reagieren, sodass er tatsächlich fällt. Unwetter und Stürme gehören jedoch in aller Regel in die Kategorie der nicht vorhersehbaren Ereignisse – umso mehr, als dabei auch augenscheinlich gesunde Bäume plötzlich umgerissen werden können. Dies gilt für alle Schäden im öffentlichen Raum: Werden beispielsweise auf einem Friedhof durch umstürzende Bäume Grabstätten beschädigt, so muss der Besitzer in der Regel die Schäden selbst beseitigen.
Schadensregulierung bei Gebäude- und KFZ-Schäden
Wenn ein umstürzender Baum ein privates Gebäude beschädigt, dann fällt dies in den Bereich der Gebäudeversicherung des Geschädigten. Sollte jedoch ein Baum auf einem Privatgrundstück so umstürzen, dass er das Nachbarhaus beschädigt, dann ist außerdem zu klären, ob der Baum zu alt und/oder krank war und nur deshalb umgestürzt ist. Sollte sich herausstellen, dass ein gesunder Baum dem Wind standgehalten hätte, dann kann der Eigentümer für die Schäden beim Nachbarn haftbar gemacht werden.
Analog dazu gilt für beschädigte Fahrzeuge: Für die Kosten kommt jeweils die eigene KFZ Versicherung – konkret die Kaskoversicherung – auf. Allerdings könnte ein Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden, wenn einer seiner Bäume ein fremdes Auto beschädigt und dies durch eine regelmäßige Kontrolle und rechtzeitige Beseitigung des zu alten Baumes hätte vermieden werden können.
Beseitigung umgestürzter Bäume
Wenn ein umgestürzter Baum im öffentlichen Raum liegt, dann beseitigt ihn die Stadt, selbst wenn er von einem Privatgrundstück gefallen sein sollte. Dafür werden jedoch öffentliche Bäume, die auf ein Privatgrundstück fallen, nicht von der Stadt entsorgt: Dies hat der Grundstückseigentümer selbst zu verantworten, inklusive der anfallenden Kosten.
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