Privathaftpflichtversicherung Kosten

Wonach richten sich die Kosten bei einer Privathaftpflichtversicherung?

Die Kosten einer Privathaftpflichtversicherung können von Anbieter zu Anbieter recht unterschiedlich ausfallen. Deswegen lohnt es sich unbedingt, vor dem Abschluss einen Vergleich durchführen zu lassen, um das günstigste Angebot zu ermitteln.

Neben der individuellen Preisgestaltung der Versicherungsunternehmen haben vor allem die folgenden Faktoren Einfluss auf die Kosten der Privathaftpflichtversicherung:

  1. die Höhe der Deckungssumme
  2. das Vorhandensein bzw. die Höhe einer Selbstbeteiligung im Schadensfall
  3. die Vertragslaufzeit

1. Der Einfluss der Deckungssumme auf die Kosten der Privathaftpflichtversicherung

Die Deckungssumme bezeichnet den maximalen Betrag, den das Versicherungsunternehmen auszahlt, wenn ein Versicherungsfall auftritt. Sollte der Haftungsschaden höher liegen als diese Summe, dann muss der Versicherte selbst die Differenz tragen. Die Stiftung Warentest warnt davor, nur wegen der niedrigeren Kosten eine Privathaftpflichtversicherung mit einer zu geringen Deckungssumme abzuschließen. Diese sollte nicht unter drei Millionen Euro liegen. Mittlerweile sind jedoch sogar noch höhere Beträge zur Schadensdeckung durchaus üblich, ohne dass dadurch die Kosten für die Privathaftpflichtversicherung ins Unermessliche steigen.

2. Der Einfluss der Selbstbeteiligung auf die Kosten der Privathaftpflichtversicherung

Bei manchen Anbietern schließt das Angebot für die Privathaftpflichtversicherung eine Selbstbeteiligung mit ein. Dies bedeutet, dass sich der Versicherte an der Schadensregulierung finanziell zu beteiligen hat. Meist liegt die Selbstbeteiligung bei 150 oder 250 Euro pro Versicherungsfall. Das Vorhandensein oder Fehlen einer Selbstbeteiligung hat natürlich auch einen Einfluss auf die Kosten der Privathaftpflichtversicherung, denn die Versicherungsprämie gestaltet sich ohne diese Zuzahlungspflicht höher. Bei vielen Anbietern gibt es auch die Möglichkeit, zwischen zwei ansonsten genau gleichen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung zu wählen.

3. Der Einfluss der Laufzeit auf die Kosten der Privathaftpflichtversicherung

Schließlich ist die Höhe der Kosten für die Privathaftpflichtversicherung auch von der Laufzeit des Versicherungsvertrages abhängig. Wegen ihrer hohen Flexibilität sind Verträge mit Laufzeiten von einem Jahr beliebt und verbreitet. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, Verträge über fünf oder zehn Jahre abzuschließen. In diesem Falle sinken die Kosten für Ihre Privathaftpflichtversicherung – aber auch die Flexibilität. So ist es beispielsweise bei den längerfristigen Verträgen zulässig, die ordentliche Kündigung frühestens nach drei Jahren zu gestatten. Ein Wechsel der Privathaftpflichtversicherung gestaltet sich somit wesentlich schwieriger.

Entstehen beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung Kosten?

Beim Abschluss einer Versicherung entstehen immer Kosten – auch bei der Privathaftpflichtversicherung. Diese Kosten betreffen jedoch das Versicherungsunternehmen. Sie entstehen zum Beispiel aufgrund von

  • Maklerprovisionen
  • Druck und Versand der Anträge und Policen
  • Antragsbearbeitung
  • Marketing
  • allgemeinen Verwaltungsaufwendungen.

Im Grunde genommen sind diese sogenannten Abschlusskosten also Betriebskosten für das Versicherungsunternehmen. Bei den kapitalbildenden Versicherungen wie zum Beispiel den Lebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen ist es so, dass die Abschlusskosten vom Versicherten getragen werden müssen. Sie werden allerdings über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren gleichmäßig von den eingezahlten Beiträgen abgezogen.

Anders ist es jedoch bei den reinen Risikoversicherungen wie zum Beispiel der Privathaftpflichtversicherung. Die Kosten für den Abschluss betreffen hier den Versicherungsnehmer nur indirekt: Sie werden in die Kalkulation der Versicherungsprämie mit einbezogen. Deshalb entstehen außer den vereinbarten regelmäßig zu zahlenden Beiträgen beim Abschluss der Privathaftpflichtversicherung keine Kosten für den Versicherten.

Welche Gefahren und Kosten sind bei der Privathaftpflichtversicherung im Schadensfall versichert?

Die Privathaftpflichtversicherung kommt immer dann zum Einsatz, wenn Sie einem anderen Menschen Schaden

  • an der Gesundheit oder dem Leben
  • am Eigentum (Sachgegenstände) oder
  • am Vermögen

zufügen. Sofern Sie den Schaden nicht vorsätzlich, sondern lediglich fahrlässig verursacht haben, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Kosten für die Schadensregulierung.

Folgende Beispiele zeigen auf, in welcher Weise bei einem Schadensfall die Kosten von der Privathaftpflichtversicherung übernommen werden können.

a)Personenschaden: Sie verursachen als Fußgänger durch eine Unachtsamkeit einen Unfall, bei dem ein Fahrradfahrer zu Fall kommt und sich den Arm bricht. Die Privathaftpflichtversicherung zahlt die Kosten für die medizinische Behandlung des Radfahrers. Bei schwereren Verletzungen ist es außerdem üblich, dass der Geschädigte bzw. sein Vertreter einen Schadenersatz fordern. Auch diese Kosten übernimmt die Privathaftpflichtversicherung.

b)Sachschaden: Sie sind bei Bekannten zum Essen eingeladen und stoßen versehentlich Ihr Rotweinglas um. Auf dem teuren Perserteppich Ihrer Gastgeber entsteht ein großer Fleck. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die Reinigung oder – falls diese nicht möglich ist – die Neuanschaffung des Teppichs.

c)Vermögensschaden: Nehmen wir an, der Fahrradfahrer aus dem Beispiel a) war ein professioneller Pianist. In den Wochen nach dem Unfall hätte er eigentlich drei vergütete Konzerte spielen müssen. Da dies nun nicht möglich ist, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Kosten für dieses entgangene Einkommen.

Aus diesen Beispielen wird ersichtlich, dass eine Privathaftpflichtversicherung vielerlei Kosten übernehmen kann, die im Zusammenhang mit dem verursachten Schaden entstehen. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Privathaftpflichtversicherung die Kosten nicht übernimmt, und zwar:

  • bei vorsätzlichem Handeln
  • bei Schäden, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstanden sind (hier greift die Berufshaftpflichtversicherung)
  • bei Schäden, die Sie selbst erleiden (hier ist die Versicherung Ihres Gegenübers in der Pflicht).

Entstehen bei der Regulierung eines Schadens durch die Privathaftpflichtversicherung Kosten?

Nein, im Normal entstehen für Sie als Versicherungsnehmer keine Kosten, wenn die Privathaftpflichtversicherung einen Schaden zu regulieren hat. Denn zur Absicherung des Risikos „Haftung“ haben Sie im Voraus regelmäßig die Versicherungsbeiträge eingezahlt.

In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass die Privathaftpflichtversicherung die Kosten nicht in der Höhe übernimmt, die der Geschädigte fordert, oder aber die Kostenübernahme auch ganz ablehnt. Dies kann unterschiedliche Ursachen haben:

  • Das Versicherungsunternehmen sieht die (alleinige) Schuld des Versicherungsnehmers nicht als erwiesen an.
  • Der Schaden wurde von einem Kind verursacht, das laut Gesetz noch nicht deliktfähig ist. (Deliktfähig sind Kinder im Allgemeinen ab sieben Jahren, im Straßenverkehr ab zehn Jahren.)
  • Der Geschädigte und der Schadensverursacher sind über ein und dieselbe Police versichert (Familienversicherung).
  • Die geforderten Reparaturkosten sind zu hoch veranschlagt.
  • Die Kosten für den zu ersetzenden Sachgegenstand können nicht eindeutig nachgewiesen werden.

Mitunter kann es auch vorkommen, dass zur genauen Bestimmung der Schadenshöhe ein Gutachter bestellt werden muss. Dies ist zum Beispiel bei Mietsachschäden häufig der Fall, wo es in der Regel um Reparaturen geht, nicht aber um einen Ersatz. Hier kann ein Gebäudesachverständiger die Situation einschätzen und die zu erwartenden Kosten für die Schadensbeseitigung bestimmen. Die Entscheidung, ob ein Gutachter herangezogen wird, sollten Sie jedoch unbedingt der Privathaftpflichtversicherung überlassen. Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens fallen nämlich immer auf den Auftraggeber zurück.

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