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Mit der Firmenrechtsschutzversicherung gegen Flensburg

Immer mehr Menschen sind für ihre berufliche Tätigkeit darauf angewiesen, Auto zu fahren. Dies betrifft keineswegs nur die Taxi-, Kurier- und Busfahrer, sondern auch alle Außendienstler und mobilen Kundenberater, jeden Betrieb mit Lieferservice und natürlich die mobilen Pflegedienste. Viele Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern deswegen Firmenfahrzeuge zur Verfügung. Nur nützt auch das beste Dienstauto nichts, wenn der Mitarbeiter gar nicht fahren darf.

Nach der Punktereform: Rechtsstreits nehmen zu

Seitdem der Flensburger Punktekatalog oder das – wie es korrekterweise heißt – Fahreignungs-Bewertungssystem – reformiert worden sind, verlieren die deutschen Fahrer schon bei acht Punkten (statt wie früher 18) den Führerschein. Zwar gibt es jetzt pro Verstoß nicht mehr so viele Punkte wie vor dieser Umstellung, aber wenn einer kassiert wird, fällt er dafür umso schwerer ins Gewicht. Hinzu kommt, dass der Punkteabbau extrem viel schwieriger geworden ist. Konnte man bislang durch den Besuch eines Seminars bis zu sechs Punkte auf einmal loswerden, so lässt sich heute nur noch ein Punkt in fünf Jahren abbauen.

Die Folge all dessen ist, dass unter Umständen schon mehrere kleine Verstöße dazu führen können, dass der Führerschein für eine lange Zeit weg ist – und damit auch die Grundlage für die wirtschaftliche Existenz. Wer also beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, hat mehr denn je Grund, vehement gegen einen Entzug vorzugehen.

Firmenwagen lassen sich durch die Firmenrechtsschutzversicherung absichern

Immer mehr Versicherer haben die Zeichen der Zeit erkannt und bieten inzwischen gewerbliche Rechtsschutzversicherungen an, die auch den gesamten Fuhrpark des Unternehmens sowie alle berechtigten Fahrer mit einschließen. Dies ermöglicht es den betroffenen Mitarbeitern, im Ernstfall auch gerichtlich gegen die Entscheidung vorzugehen.

Hierbei gibt es jedoch etwas zu beachten: Der Firmenrechtsschutz greift nur dann, wenn alle Verstöße, für die der Fahrer Punkte in Flensburg kassiert hat, während des Versicherungszeitraums und ausschließlich mit dem versicherten Dienstfahrzeug erfolgt sind. Weit weniger problematisch ist es mit privaten Fahrten: Ist der Firmenwagen ausdrücklich auch für die private Nutzung zugelassen, so erstreckt sich die Deckung der Rechtsschutzversicherung auch auf diese Fahrten.

Selbstverständlich kann eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung noch viel mehr, als Sie im Kampf um den Führerschein zu unterstützen. Ausführliche Informationen finden Sie auf dem kostenfreien Portal www.sachversicherung24.info.


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