Maschinenversicherung Helvetia

Welche Vorteile hat die Maschinenversicherung Helvetia?

Die Maschinenversicherung Helvetia gehört zu den Technischen Versicherungen für Geschäftskunden, die das schweizer Versicherungsunternehmen im Bereich seiner Versicherungskonzepte für Unternehmen und KMU anbietet. Versichert werden stationäre Maschinen sowie transportable und fahrbare Maschinen und Geräte, sofern sie betriebsbereit sind und nicht nach den Allgemeinen Maschinenversicherung-Bedingungen von der Deckung durch die Maschinenversicherung Helvetia ausgenommen werden. Als Sachversicherung entlastet die Maschinen-Versicherung die wirtschaftliche Belastung, die ein Unternehmen ansonsten dafür hinnehmen müsste, dass es zur Absicherung eines möglichen Schadensfalls besondere Rücklagen bildet. Steuerlich ist die Versicherungprämie absetzbar und damit ein weiterer Vorteil.

Welche Schäden sind in der Maschinenversicherung Helvetia versichert?

In der Regel übernimmt die Maschinenversicherung Helvetia alle Schäden, die durch unvorhergesehene Ereignisse zu einem Schaden oder dem Totalverlust der versicherten Maschine oder Anlage führen. Ausgenommen sind Schäden, die durch ein anderes Versicherungsprodukt versichert werden oder ausdrücklich nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen als Vertragsbestandteil von der Deckung ausgenommen sind.

Die Maschinenversicherung Helvetia tritt u. a. ein bei:

  • Bedienfehler, Ungeschicklichkeit und Vorsatz Dritter
  • Produktmängel
  • Elementarschäden, soweit diese ausdrücklich versichert sind
  • Betriebsmittelmangel
  • Fehler von Mess- und Regeleinrichtungen
  • sonstige vertraglich vereinbarte Schadensursachen.

Für die Maschinenversicherung Helvetia bei transportablen oder fahrbaren Maschinen gelten abweichende Bedingungen, die vor dem Vertragsschluss genau geprüft werden sollten.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Zur Ermittlung der erforderlichen Versicherungssumme gilt, dass zunächst die Listenpreise zuzüglich der erforderlichen Kosten für die Inbetriebnahme durch Montage, Zölle etc. summiert werden. Sind Listenpreise nicht vorhanden oder nicht mehr aktuell, werden die ursprünglichen Listenpreise übernommen. Maßgeblich ist auch bei fehlenden Listenpreise in der Maschinenversicherung Helvetia im Ergebnis immer der Neuwert.

Welche Leistungen erhalten Sie von der Maschinenversicherung Helvetia im Schadensfall?

Kommt es zu einem Schadensfall, so ist zwischen Teilschaden mit der Möglichkeit der Wiederherstellung und Totalschaden zu unterscheiden. Bei Teilschaden erhalten Sie die Kosten, die für die vollständige Reparatur notwendig sind. Voraussetzung ist, dass diese den Zeitwertersatz wie bei einem Totalschaden nicht übersteigen.

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