Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert Unternehmen für den Fall ab, dass andere Menschen aufgrund der betrieblichen Tätigkeit einen Schaden an der Gesundheit, am Sachvermögen oder am sonstigen Vermögen erleiden. Für einige Branchen, in denen die Akteure naturgemäß höheren Risiken ausgesetzt sind, ist die umfassende Absicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben – beispielsweise für Rechtsanwälte oder Architekturbüros.
Entsprechende gesetzliche Regelungen gibt es auch für den Betrieb von Atomkraftwerken. Allerdings ist es bislang so, dass diese in den verschiedenen EU-Mitgliedsländern sehr stark variieren. Zwar gibt es in allen betreffenden Ländern gesetzliche Vorschriften, aber hinsichtlich des Versicherungsumfangs sind diese in vielen Fällen nicht stark genug, um wirklichen Schutz zu bieten. So ist einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge vor allem in Osteuropa die Versicherungssumme bei der Betriebshaftpflicht für Atomkraftwerke viel zu niedrig angesetzt.
Einheitliche Lösung angestrebt
Weil jedoch atomare Unfälle aufgrund der Nähe zueinander letztendlich ganz Europa betreffen, macht sich der deutsche EU-Energiekommissar Günther Oettinger für die Einführung einer einheitlichen europaweiten Haftpflichtversicherung für Atomkraftwerke stark. Wie der Stern auf seiner Website berichtet, fordert der CDU-Politiker in allen EU-Ländern eine Versicherungssumme, die „so hoch wie möglich“ angesetzt wird. Eine Milliarde Euro erscheinen Oettinger als Mindestsumme angemessen. Dass diese eigentlich immer noch zu niedrig ist, zeigen die Schätzungen der Schadenskosten im Fall Fukoshima, die sich nach dem Bericht der Süddeutschen Zeitung auf etwa 187 Milliarden Euro belaufen. Da Europa dichter besiedelt ist als Japan, wäre hier im Ernstfall wahrscheinlich mit noch höheren Kosten zu rechnen.
Für den EU-Energiekommissar ist die Einführung einer EU-weiten einheitlichen Versicherungssumme für die Betriebshaftpflicht der Atomkraftwerke jedoch ein wichtiger erster Schritt. Darüber hinaus würde sie den Menschen die wahren Kosten des nuklearen Stroms endlich vor Augen führen: Denn die höheren Versicherungskosten würden aller Wahrscheinlichkeit nach auf die Strompreise umgelegt. Vielleicht wäre dies für einige Verbraucher ein Anlass, sich nach alternativen Energieformen umzusehen. Oettinger will laut Stern seinen Vorschlag für die Vereinheitlichung der Atom-Haftpflicht bereits im Frühjahr vorlegen.
Weiterführende Informationen zur europäischen Energiepolitik finden Sie auf der EU-Website zum Thema Energie.