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Karneval: Keine Narrenfreiheit bei der Haftpflichtversicherung

Helau und Alaaf! Wenn es dieser Tage wieder wild zugeht in den Karnevalshochburgen Deutschlands, dann bekommen das auch die Versicherungsunternehmen zu spüren. Doch Vorsicht: Die Narrenfreiheit gilt nicht uneingeschränkt.

Welche Versicherungen kommen in Frage?

Da ist zunächst einmal die private Haftpflichtversicherung zu nennen, die immer dann einspringt, wenn Sie anderen versehentlich Schaden zufügen. Denkbare Szenarien gibt es viele, etwa ein verschüttetes Bier, das das auf dem Tisch liegende Smartphone des Kneipennachbarn ruiniert. Sollten Sie selbst verletzt werden, leistet die private Unfallversicherung eine finanzielle Unterstützung. Diese ist vor allem wichtig, weil die gesetzliche Unfallversicherung in aller Regel für Karnevalsunfälle nicht aufkommt, da es sich dabei um eine Freizeitaktivität handelt. Und wer ganz auf Nummer sicher gehen will, der schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, die ihn vor den finanziellen Folgen einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit schützt.

Freilich sind diese Versicherungen nicht nur zur Karnevalszeit wichtig, sondern sie gehören eigentlich zur Grundausstattung eines jeden verantwortungsvollen Menschen. Trotzdem gibt es Versicherer, die kurzfristige Angebote speziell für die wilden Tage anbieten: so zum Beispiel die Provinzial mit ihrem „Jeckenschutz“, einer Unfallversicherung, die nur von Altweiberfastnacht bis Aschermittwoch gilt.

Allerdings…

… sollten alle, die sich ins Getümmel stürzen wollen, daran denken, dass zum Beispiel Alkoholeinfluss zu einer Verweigerung der Versicherungsleistungen führen kann. Wer also beim Rauchen im Vollrausch seinem Gegenüber ein Loch in die Jacke brennt, hat wahrscheinlich schlechte Karten. Ähnliches gilt für Vorsatz: Die zur Weiberfastnacht abgeschnittene Krawatte können Sie mitnichten als Schaden bei Ihrer Haftpflichtversicherung melden, selbst wenn der wütende Krawattenträger Sie zur Kasse bitten sollte. Und dann gibt es da noch die „allgemeinen ortsüblichen Gefahren“, im konkreten Falle heißt das: die herumfliegenden Kamellen, deren Opfer keinen Anspruch auf Schmerzensgeld haben.

Wertvolle Tipps rund im Ihren privaten Versicherungsschutz erhalten Sie auf dem kostenfreien Infoportal www.sachversicherung24.info.


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