Gruppenunfallversicherung Kosten

Wonach richten sich die Kosten bei einer Gruppenunfallversicherung?

Die Gruppenunfallversicherung Kosten richten sich maßgeblich nach der Anzahl der versicherten Personen, dem daraus resultierenden Basisschutz sowie nach den gewählten Zusatzoptionen. Gruppenunfallversicherungen können mit oder ohne Direktanspruch des Arbeitnehmers auf die Versicherungsleistung abgeschlossen werden. Zu beachten ist, das Verträge ohne Direktanspruch des Arbeitnehmers aus steuerlicher Hinsicht günstiger sind. Hier geschieht die Besteuerung nur im Versicherungsfall, sodass bei Schadensfreiheit gespart werden kann. Darüber hinaus ist die Besteuerung allein auf die Beiträge für den Arbeitnehmer begrenzt, welcher den Unfall erlitten hat. Wie bei vielen Versicherungen kann auch bei der Unfallversicherung die Versicherungsleistung jährlich nach oben hin angepasst werden. Für diesen Zweck wird häufig eine Dynamik vereinbart. Der Abschluss der Dynamik ist auf zwei Arten möglich. Sie kann wahlweise in Form eines jährlich um einen bestimmten Prozentsatz steigenden Beitrage abgeschlossen werden oder durch die jährliche Anpassung der Versicherungsleistung um einen bestimmten Prozentsatz.
Viele Versicherungen bieten eine pauschalierte Gruppenunfallversicherung an und sind somit günstiger. Somit können auch Betriebe, welche bis lang aufgrund einer geringen Mitarbeiterzahl auf eine Absicherung verzichtet haben, dieses Angebot wahrnehmen.

Entstehen bei Abschluss einer Gruppenunfallversicherung Kosten?

Gruppenunfallversicherung Kosten Beim Abschluss einer Gruppenunfallversicherung, können Gruppenunfallversicherung Kosten in Form einer Ausfertigungsgebühr auf Sie zu kommen. Die Ausfertigungsgebühr wird für die Erstellung und Zusendung des Versicherungsscheines erhoben und ist einmalig bei Vertragsabschluss zu zahlen. Die Höhe ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich, liegt aber nicht über ein paar Euro. Weiterer Gebühren werden beim Abschluss einer Gruppenunfallversicherung nicht berechnet. Die zusätzlichen Gebühren, wie die Ausfertigungsgebühr, sind meist im Vertrag der Gruppenunfallversicherung vermerkt und sollten vor Abschluss einer Gruppenunfallversicherung beim Versicherungsunternehmen erfragt werden. Bei Online-Anbietern entfällt meist die Ausfertigungsgebühr, da sich der Versicherungsnehmer die Unterlagen vorwiegend selbst ausdruckt. Kommt es zu Änderungen im Versicherungsvertrag wird in der Regel keine weitere Ausfertigungsgebühr fällig, aber auch dies sollten Sie bei Abschluss des Vertrages genau klären.

Welche Gefahren und Kosten sind in der Gruppenunfallversicherung im Schadenfall versichert?

Außendienstmitarbeiter und gewerbliche Arbeitnehmer sind in erhöhtem Maße Unfallrisiken ausgesetzt. Jedoch können auch kaufmännische Mitarbeiter einen Unfall erleiden. Durch eine Gruppenunfallversicherung schützen Sie nicht nur sich, sondern auch Ihre Mitarbeiter vor materiellen Folgen eines Unfalls. Bei einer Gruppenunfallversicherung bieten sich zahlreiche Möglichkeiten zur Ausgestaltung des Vertrages und der Versicherungsschutz kann für unterschiedliche Gefahren und Risiken genaustens angepasst werden.

Eine Gruppenunfallversicherung bietet einen umfangreichen Versicherungsschutz:

  • für alle Unfälle, das heißt Berufsunfälle und auch Freizeitunfälle
  • für Wege- oder Berufsunfälle
  • ausschließlich für Berufsunfälle
  • Dienstreisen im In- und Ausland.

Mögliche Leistungen können integriert werden:

  • Leistungen bei Invalidität
  • Unfallrente
  • Krankentagegeld
  • Krankentransport und Bergung
  • kosmetische Operationen
  • Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall.

Auch für Vereine und Verbände bietet die Gruppenunfallversicherung einen umfangreichen Schutz an.

  • für alle Vereinstätigkeiten, zum Beispiel Versammlungen, Vereinssport
  • für alle Vereinstätigkeiten während auswärtiger Veranstaltungen.

Entstehen bei der Regulierung eines Schadens in der Gruppenunfallversicherung Kosten?

In einem Schadensfall können bei einer Gruppenunfallversicherung Kosten in Form einer Steuernachzahlung entstehen.
Eine Gruppenunfallversicherung ist eine sehr attraktive Versicherungslösung, jedoch spielt die steuerliche Behandlung eine wesentliche Rolle. Kommt es zu einem Schadensfall, stellt ein Vertrag ohne Direktanspruch für den Arbeitgeber einen erheblichen Aufwand dar. Der Arbeitgeber ist dann direkt in die Schadensabwicklung eingebunden, und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Arbeits- oder Freizeitunfall handelt. Der Arbeitgeber hat die Meldung des Versicherungsfalls bei der Versicherung vorzunehmen. Darüber hinaus muss er die Beiträge ermitteln, die nach einer Leistung zu versteuern sind und muss diese Steuer abführen.

Gruppenunfallversicherung mit Direktanspruch
Die versicherte Person hat einen direkten Anspruch auf die Versicherungsleistungen. Die Beiträge stellen in diesem Fall Arbeitslohn dar und sind entsprechend zu versteuern. Somit ergibt sich, dass bei einem Unfall die Leistungen aus der Gruppenunfallversicherung steuerfrei sind. Eine Ausnahme stelle die Unfallrente dar. Diese muss im Leistungsfall vom Arbeitnehmer mit dem Ertragsanteil versteuert werden.

Gruppenunfallversicherung ohne Direktanspruch
Hier hat die versicherte Person keinen direkten Anspruch auf die Versicherungsleistungen. Die Beiträge zählen somit nicht zum Arbeitslohn und sind demnach nicht zu versteuern. Dies gilt, solange keine Leistungen bezogen werden. Kommt es zu einem Schadensfall und der Arbeitnehmer bezieht Leistungen, sind die Beiträge rückwirkend zu versteuern. Die Versicherungsleistungen sind hingegen wie bei den Verträgen mit Direktanspruch steuerfrei.

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