Straf Rechtsschutz Geschäftsführer

Warum ist ein Straf Rechtsschutz für Geschäftsführer wichtig?

Geschäftsführer unterliegen verstärkt dem Risiko, ihrer Position im Unternehmen nach Verantwortung für strafrechtlich relevante Handlungen zu tragen – auch dann, wenn sie selbst nicht aktiv an solchen Handlungen beteiligt gewesen sind. Auch Vorwürfe, die strafrechtlichen Hintergrund haben und sich auf Vorgehen und Entscheidungen des Unternehmens beziehen, können den Geschäftsführer treffen. Der Straf Rechtsschutz für Geschäftsführer ist eine wichtige Firmenversicherung, die in den Berufs- und Betriebsrechtsschutz integriert sein sollte.

Der Straf Rechtsschutz greift für den betroffenen Geschäftsführer z.B.

  • bei Vorwürfen aus dem Bereich des Steuerrechts (staatsanwaltliche Ermittlungen)
  • für Vorwürfe aus dem Bereich des Verwaltungs- und Verfahrensrecht (in vielen Fällen vor dem Hintergrund vorgeworfener Informations- oder Datenunterschlagung)
  • für Vorwürfe, die direkten strafrechtlichen Charakter tragen, z.B. Vorwürfe der Unterschlagung, vorsätzlichen Täuschung oder des Betrugs bzw. solcher Vorwürfe, die implizit den Charakter des Vorsatzes tragen.

Welche Form im Straf Rechtsschutz ist für Geschäftsführer empfehlenswert?

Unternehmensrechtsschutzversicherungen umfassen in der Regel neben den grundlegenden Rechtsschutzeigenschaften spezielle Straf Rechtsschutz-Komponenten, die für Geschäftsführer und Vorstände greifen und sie bei Vorwürfen strafrechtlicher Relevanz von den Kosten der Prozessführung freistellen.
Neben der Strafrechtsschutzversicherung bieten unterschiedliche Versicherer auch Lösungen an, die als Spezial Straf Rechtsschutz besonders Geschäftsführer bzw. Führungskräfte mit ähnlicher Verantwortung absichert.
Der Spezial Straf Rechtsschutz für Geschäftsführer umfasst zusätzlich den Eintritt der Versicherung bei

  • Vorwürfen von Vorsatz
  • Standes- und Disziplinarrechtsverteidigung
  • Zeugenbeistandsentgeltung
  • je nach Vereinbarungen bei verschiedenen weiteren Voraussetzungen.

Wann greift der Straf Rechtsschutz für Geschäftsführer nicht (Ausschlüsse und Leistungsrückzug)?

Der Straf Rechtsschutz für Geschäftsführer erlischt, wenn rechtskräftig wegen Vorsatz in einer strafbewehrten Handlung verurteilt wird.Der Straf Rechtsschutz für Geschäftsführer erlischt in der Regel, wenn
rechtskräftig wegen Vorsatz in einer strafbewehrten Handlung verurteilt wird (auch rückwirkend oder durch Nichteintritt der Leistungen bei Auslagenerstattung durch den Klienten) rechtskräftig wegen Vorsatz durch Unterlassung Verurteilungen nach Straf- oder Kartellrecht wegen vorsätzlicher Handlungen oder Unterlassungen erfolgt sind. Der Straf Rechtsschutz für Geschäftsführer erlischt bei der Verurteilung wegen Vorsatz auch rückwirkend. Er kann von der Versicherung auch im Vorfeld verwehrt werden. Die genauen Regelungen dazu sind im konkreten Versicherungsvertrag festgehalten. Zu beachten sind die wichtigen Unterschiede, die zwischen Straf Rechtsschutz für Geschäftsführer und Spezial Straf Rechtsschutz für Geschäftsführer bestehen. In der Rechtsschutzversicherung (privat und betrieblich) sind Eintritt für Vorsatz-Anwürfe in der Regel ausgeschlossen. Auch bei Freispruch bzw. Widerlegung der Vorwürfe tritt der Versicherungsschutz nicht ein. Der Straf Rechtsschutz für Geschäftsführer prüft nicht das Zutreffen der Vorwürfe. Entscheidend für den Versicherungseintritt ist die Art des Vorwurfs.

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