Rechtsschutzversicherung Strafrechtsschutzversicherung

Welche Unterschiede bestehen zwischen Rechtsschutzversicherung und Strafrechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung stellt eine Freistellung von Prozess- und Anwaltskosten breit, die der aktiven und passiven Rechtswahrung dienen. Regelmäßig gehören in die Rechtsschutzversicherung dazu die

  • Übernahme von Anwalts- und Verteidigungskosten
  • Auslagen und Honorare für gerichtlich bestellte Gutachten
  • Zeugengelder
  • Gerichtskosten
  • gegnerische Kosten, sofern vom Versicherungsnehmer nach Rechtslage zu leisten.

Im Vergleich zur Strafrechtsschutzversicherung stellt die Rechtsschutzversicherung die Grundlage des rechtsrelevanten Versicherungsschutzes dar.

Die Strafrechtsschutzversicherung bietet in der Regel diejenigen Mehrleistungen, die in der Rechtsschutzversicherung selbst nicht abgedeckt sind. In der Regel zählt dazu die Abdeckung von Rechtsverfahren, die aus strafrechtlich relevanten Vorwürfen entstehen. Eingeschlossen in die Strafrechtsschutzversicherung (die Rechtsschutzversicherung müsste hierzu entsprechend erweitert werden) ist die Übernahme von Verfahrenskosten auch bei Verhandlung vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Deliktvorwürfe. Jedoch gilt der Versicherungsschutz nicht in jedem Fall über die Verurteilung hinaus. Wird wegen Vorsatz im Betrug verurteilt, kann es zu einer Rücknahme der Kostenerstattung durch die Strafrechtsschutzversicherung kommen.

Sind Rechtsschutzversicherung und Strafrechtsschutzversicherung gleichwertig?

Zwischen Rechtsschutzversicherung und Strafrechtsschutzversicherung gibt es immer wieder eklatante Unterschiede. Besonders der Bereich Strafverfolgung ist in der Rechtsschutzversicherung nur teilweise abgedeckt. Unbedingt empfehlenswert ist eine Prüfung, ob besonders vor geschäftlichem Hintergrund eine erweiterte Deckung der Rechtsschutzversicherung durch eine Strafrechtsschutzversicherung erreicht werden muss. Führungskräfte haften oft für Fehlleistungen ihrer Untergebenen oder sogar Vertragspartner. Und das auch in strafrechtlicher Dimension.

Die Strafrechtsschutzversicherung erweitert die Rechtsschutzversicherung bei

  • Vorwürfen von Betrug (und generell um Geltung für weitere Vorwürfe, die immer mit Vorsatz in Verbindung stehen)
  • Verwaltungsrechtsverfahren
  • steuerrechtlichen Strafverfahren

und

  • in der Erweiterung als Spezial-Straf-Rechtsschutz auch bei der vorzeitigen Beendigung von Verfahren (etwa durch Vergleich).

Wann empfiehlt sich der Abschluss einer Strafrechtsschutz oder einer Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutzversicherung StrafrechtsschutzversicherungBesonders berufliche Hintergründe geben in der Regel den Ausschlag, die Strafrechtsschutzversicherung zur Rechtsschutzversicherung hinzu zu ziehen. Die Rechtsschutzversicherung deckt dabei die grundlegenden Rechtswahrungsansprüche ab, die Strafrechtsschutzversicherung erweitert das Leistungsspektrum um die Aspekte der Strafrechtsverteidigung.
Die Strafrechtsschutzversicherung ist für Führungskräfte und selbstverantwortliche Entscheidungsträger empfehlenswert, wenn regelmäßig große Verkehrswerte verantwortet oder verwaltet werden oder, wenn in weiter gefassten Strukturen Haftungshintergründe aus unternehmensäußeren Verantwortlichkeiten stammen können.

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