Gewerbehaftpflichtversicherung Veranstaltungstechnik

Für Unternehmen aus dem Bereich Veranstaltungstechnik ist die Gewerbehaftpflichtversicherung unverzichtbar. Sie schützt den Betreiber und/oder Verleiher der Technik vor den Ansprüchen Dritter, die aufgrund eines technischen Fehlers oder Defekts einen Schaden erlitten haben. Unberechtigte oder unangemessene Forderungen wird die Gewerbehaftpflichtversicherung für Veranstaltungstechnik abwehren, berechtigte Ersatzansprüche hingegen erfüllen.

Welche Risiken sind bei der Gewerbehaftpflichtversicherung für Veranstaltungstechnik abgedeckt?

Die Gewerbehaftpflichtversicherung für Veranstaltungstechnik schützt das versicherte Unternehmen zunächst einmal gegen die allgemeinen Gefahren, denen jeder Betrieb unabhängig von der Branche ausgesetzt ist. Dies gilt vor allem, wenn

  • Dritte in den Betriebsräumen Verletzungen erleiden, zum Beispiel durch Stolpern über ein Kabel im Büro oder durch einen Sturz auf dem nicht geräumten Gehweg vor dem Gebäude
  • während einer Transportfahrt der Fahrer einen Schaden verursacht
  • beim Auf- oder Abbau der Technik das Eigentum des Kunden beschädigt wird.

Darüber hinaus gibt es aber auch einige spezifische Risiken, denen Unternehmen in der Veranstaltungsbranche ausgesetzt sind. Die Gewerbehaftpflichtversicherung für Veranstaltungstechnik schützt deswegen auch vor:

  • Forderungen, wenn eine Veranstaltung wegen des Ausfalls der Technik nicht oder nicht wie geplant stattfinden kann
  • Schäden, die eine defekte Technik verursacht (zum Beispiel Brände durch Überhitzung oder defekte Kabel).

Wie hoch sollte bei der Gewerbehaftpflichtversicherung für Veranstaltungstechnik die Versicherungssumme sein?

Die Höhe der Deckungssumme hängt bei der Gewerbehaftpflichtversicherung für Veranstaltungstechnik auch davon ab, in welchem Rahmen – das heißt bei welchen Kunden – die Technik eingesetzt wird. So ist ein Einmannbetrieb, der mithilfe seiner Technik private Feiern oder kleinere Vereinsveranstaltungen betreut, sicherlich geringeren finanziellen Risiken ausgesetzt als ein Unternehmen, das die Bühnentechnik zu einem aufwendigen Rockkonzert in einem großen Stadion stellt. In einem Punkt jedoch sollte die Versicherungssumme der Gewerbehaftpflichtversicherung für Veranstaltungstechnik unabhängig vom Umfang des Unternehmens und seiner Aufträge festgelegt werden: nämlich bei den Personenschäden. Da es hier wegen der zusätzlich zu den medizinischen Kosten gestellten Forderungen nach Schmerzensgeld sehr schnell zu hohen Kosten kommen kann, sollte die Deckungssumme nicht unter drei Millionen Euro liegen. Dies gilt übrigens nicht nur für die Gewerbehaftpflichtversicherung für Veranstaltungstechnik, sondern für alle privaten und gewerblichen Haftungsrisiken.

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