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Geschäftsversicherung: Schutz für Betriebe

Geschäftsversicherung Betriebe

Geschäftsversicherung: Schutz für Betriebe

Um einen Schadenfall mit möglichst wenigen Einbußen zu überstehen, ist eine Geschäftsversicherung meist unerlässlich.

Besonders Unternehmen mit Betriebsstätten sind von unterschiedlichsten Risiken betroffen, die ihren Geschäftsablauf beeinträchtigen können.

Die größten Risiken sind

  • Einbruch
  • Feuerschäden
  • Sturm- und Wasserschäden

Eine Geschäftsversicherung schützt Betriebe beispielsweise durch Ersatz und Auslage von beschädigter oder entwendeter Einrichtung.

Geschäftsversicherungen bieten jedoch eine Vielzahl mehr anpassbarer Policen und Inhalte, die einen optimierten und passenden Versicherungsschutz des Betriebs sicherstellen sollen. In der Regel sind Einrichtung, Ausstattung und Barverfügung versichert, auch Raub und Diebstahl sind versichert. Zu beachten ist bei Barmittel-Versicherungen, dass sie in der Regel nur bis zu einer vertraglich vereinbarten Höhe ausbezahlen. Die Höhe muss nicht der vollen Versicherungssumme entsprechen. Um die passende Vereinbarung festlegen zu können, ist ein beratender Vergleich oft hilfreich.

Geschäftsversicherung: Art und Größe des Betriebes ist wichtig

Für den Umfang und den Inhalt einer Geschäftsversicherung sind Art und Größe des zu versichernden Betriebes entscheidende Faktoren. Je nach Geschäftsfeld und Produktionsweise sind die Folgen, die aus Schäden resultieren können, von unterschiedlich starker Bedeutung. So sind Selbstständige im eigenen Büro meist über eine Hausratversicherung passend versichert; ein Betrieb mit Produktionsstätte hingegen benötigt grundlegenden Schutz beispielsweise vor Feuerschäden und Einbruch, da hier Schäden verursacht werden können, deren Auswirkungen weit über die eigentliche Schadenhöhe hinaus gehen.

Die Bestandteile einer Geschäftsversicherung sollten mindestens sein:

  • Eine Betriebshaftpflichtversicherung
  • Eine Geschäftsinhaltsversicherung
  • Eine Elementarschadenversicherung

Geschäftsversicherung: Erstattung von Umsatzausfällen

Unter bestimmten Umständen ist der Einschluss einer Umsatzausfall- oder sog. Betriebsunterbrechungsversicherung in die Geschäftsversicherung ratsam. Besonders, wenn durch einen vergleichsweise geringen eigentlichen Schaden ein überproportional hoher Folgeschaden (im Sinne von Umsatzausfällen bei weiterlaufenden Kosten z.B.) absehbar wäre, empfiehlt sich die Aufnahme dieser Police. Zu beachten ist in diesem Fall, dass der Betriebsausfall meist nur dann versichert ist, wenn die Ursache des Betriebsausfalls ebenfalls mitversichert war.


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