Geschäftsinhaltsversicherung Einbruchdiebstahl


sachversicherung24 – Geschäftsinhaltsversicherung EinbruchdiebstahlWelche Versicherung zahlt nach einem Einbruch in Ihr Geschäft? Diese Frage stellt sich wohl beinahe jeder Unternehmer früher oder später. Die Antwort darauf ist einfach: eine Geschäftsinhaltsversicherung mit Einschluss der Gefahren „Einbruchdiebstahl“.


Versicherung bei Einbruch in Ihr Geschäft

Neben Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm zählen solche durch Einbruchdiebstahl quasi zur „Grundausstattung“ beinahe jeder Geschäftsinhaltsversicherung. Zwar bieten die meisten Versicherer an, die verschiedenen Risiken nach Belieben zu kombinieren. Auf einen Schutz gegen Einbruchdiebstahl sollte aber kaum ein Unternehmer verzichten, denn:

  • Eine Geschäftsinhaltsversicherung mit Einschluss der Gefahr des Einbruchdiebstahls entschädigt nicht nur für den Verlust des gestohlenen Eigentums.
  • Auch beschädigte Schlösser werden gewöhnlich ersetzt, in den überwiegenden Fällen allerdings nicht bis zur Höhe der maximalen Versicherungssumme.
  • Zusätzlich sind oft auch Schäden durch Vandalismus versichert – zumindest wenn diese im Zusammenhang mit einem Einbruch entstanden sind.

Randaliert hingegen ein Kunde während Ihrer Geschäftszeiten, sind die Kosten meist eben sowenig gedeckt, wie jene, die durch einfachen Diebstahl entstehen. Außerdem setzen die Versicherer im Normalfall das Vorhandensein von Maßnahmen zum Einbruchsschutz und zur Abschreckung von Dieben voraus.


Auch für Bargeld besteht Versicherungsschutz

Eine Sonderstellung hinsichtlich des Versicherungsschutzes nehmen Bargeld und Wertsachen ein. Denn bei diesen richtet sich die maximale Entschädigungssumme nach deren Aufbewahrungsort zum Zeitpunkt des Einbruchdiebstahls. Unterschieden wird dabei regelmäßig nach:

  • Tresor, Geldschrank oder Safe – hier liegt die maximale Entschädigung am höchsten und bewegt sich gewöhnlich im Bereich zwischen 25.000 Euro und 30.000 Euro.
  • Wurden hingegen Geld oder Wertsachen in anderweitig verschlossene Behältnisse aufbewahrt, zahlen Versicherer in der Regel zwischen 2.500 Euro und 3.000 Euro.
  • Für offen liegendes Geld oder Wertsachen beläuft sich die Entschädigung in den meisten Fällen auf höchstens 250 Euro bis 300 Euro.

Absicherung im Falle eines Raubes

Doch nicht immer muss es sich um Einbruch oder Diebstahl handeln, wenn sich jemand Ihr Eigentum widerrechtlich aneignet. Geschieht dies unter Androhung oder Anwendung von Gewalt oder wird Ihnen etwas entwendet, während Sie beispielsweise nach einem Unfall bewusstlos sind, spricht man im Allgemeinen von räuberischer Erpressung oder Raub. Auch gegen die dadurch entstehenden Kosten ist bei vielen Versicherern eine Absicherung möglich.


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