Geschäftsinhaltsversicherung Beitrag


Zu Ihren hauptsächlichen Pflichten als Versicherungsnehmer zählt, für Ihre Geschäftsinhaltsversicherung Beitrag zu entrichten. Dessen Höhe können Sie aber durch planvolles Vorgehen vor Vertragsabschluss maßgeblich beeinflussen. Denn der Beitrag einer Geschäftsinhaltsversicherung ist von vielen Faktoren abhängig. Die Wesentlichsten sollen hier kurz aufgezeigt werden.


Gefahren kennen und Risiken einschätzen

Dass ein Brand oder ein Einbruch jeden treffen kann, scheint klar. Und auch eine geplatzte Wasserleitung kann immense Kosten verursachen. Wie sieht es aber mit Schäden durch Aufruhr, Streik oder den Aufprall von Luftfahrzeugen aus? Die Fülle an Gefahren, der jeder Betrieb heute ausgesetzt sein kann, ist enorm. Gegen welche davon Sie Ihren Betrieb absichern wollen, sollten Sie genau überlegen. Denn dadurch nehmen Sie ganz wesentlich Einfluss auf den Beitrag.


Auch Ihr Betrieb beeinflusst den Beitrag der Geschäftsinhaltsversicherung

Allerdings ist Risiko nicht gleich Risiko. So ist das Eintreten einiger Schadenereignisse in besonderem Maße von der geografischen Lage Ihres Unternehmens abhängig. Befinden sich Ihre Geschäftsräume beispielsweise nah an einem Fluss, der regelmäßig über die Ufer tritt, wird sich dies mit aller Wahrscheinlichkeit bei Ihrer Geschäftsinhaltsversicherung im Beitrag bemerkbar machen – sofern Sie natürlich den Schutz gegen Überschwemmung einschließen.

Ähnlich verhält es sich mit der Branche, in welcher Ihr Unternehmen tätig ist. So sind zwar Einbruchdiebstähle ein allgemeines Problem, doch steht den Tätern lukrative Beute wie Schmuck oder größere Mengen Bargeld in Aussicht, steigt damit auch Ihr Risiko, zum Opfer zu werden.


Nicht zu vernachlässigen: Deckungssumme und Selbstbehalt

Einleuchtend, und deshalb nur der Vollständigkeit halber erwähnt, ist der Zusammenhang zwischen der Höhe der Deckungssumme und dem Beitrag der Geschäftsinhaltsversicherung.

An dieser Stelle können Sie allerdings mit der Vereinbarung eines Selbstbehaltes ansetzten. Dadurch verpflichten Sie sich, Schäden bis zu einer vereinbarten Höhe selbst zu tragen. Erst wenn diese überschritten wird, springt der Versicherer ein. Zwar erhöht sich dadurch Ihr finanzielles Risiko, doch im Gegenzug ist der Versicherer bereit, für Ihre Geschäftsinhaltsversicherung Beitrag nachzulassen.


Darf’s ein wenig mehr sein?

Last, but not least schlagen sich auch zusätzliche Vereinbarungen auf den Beitrag der Geschäftsinhaltsversicherung nieder. Dies kann beispielsweise eine optionale Glas- oder Elektronikversicherung sein. Sehr hilfreich ist auch eine Ertragsausfallversicherung. Denn die springt ein, wenn Sie nach Eintritt einer versicherten Gefahr Ihrem gewohnten Geschäftsbetrieb nicht nachgehen können.

Für eine umfassende Beratung und ein individuelles Angebot fragen Sie am besten den unabhängigen Versicherungsvertreter Ihres Vertrauens.


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