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Fahrraddiebstahl: In diesen Fällen greift Ihre Hausratversicherung

Der Frühling kommt unaufhaltsam, und mit den milden Temperaturen beginnt für viele wieder die Fahrrad-Saison. Doch leider ruft diese auch die Kriminellen auf den Plan, die in vielen großen deutschen Städten mittlerweile regelrecht organisiert Fahrräder stehlen. Wie jedoch verhält es sich mit der Hausratversicherung, wenn der geliebte Drahtesel entwendet wurde?

Die Beantwortung dieser Frage hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: dem Ort des Diebstahls und dem Tarif. Wird das Fahrrad aus einem verschlossenen Raum, also Wohnung, Keller, Bodenkammer, Garage oder Fahrradraum, gestohlen, so greift zweifellos die Hausratversicherung, denn der Diebstahl ist die direkte Folge eines zuvor erfolgten Einbruchs. In diesem Falle wird dem Besitzer der Neuwert erstattet.

Bei Entwendungen aus dem Garten ist das schon schwieriger, denn dieser gilt versicherungsrechtlich nicht als abschließbarer Raum, selbst wenn er mit einem hohen Zaun und einem verschlossenen Tor ausgestattet ist. Deswegen kann in einen Garten auch nicht eingebrochen werden. Der Diebstahl eines Fahrrads aus dem Garten ist daher zunächst einmal ebenso wenig mitversichert wie der Diebstahl im öffentlichen Raum, also beispielsweise aus dem Fahrradständer in der Innenstadt.

Dieses Problem lässt sich jedoch sehr leicht lösen, indem der Deckungsbereich Hausratversicherung um den sogenannten „einfachen Fahrraddiebstahl“ erweitert wird. Diese zusätzliche Klausel hebt die Bedingung, dass der Diebstahl Folge eines Einbruchs sein muss, auf. Das Rad ist demzufolge überall versichert – vorausgesetzt, es war angeschlossen.

Wichtig ist noch darauf zu achten, dass der Vertrag keine sogenannte „Nachtzeitklausel“ enthält. Dies ist vor allem bei älteren Tarifen mitunter der Fall. Durch eine „Nachtzeitklausel“ muss das Versicherungsunternehmen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr bei einem einfachen Fahrraddiebstahl nur dann zahlen, wenn das Rad nachweislich noch in Gebrauch war. Wer also nächtens unterwegs ist und sein Rad vor dem Kino oder der Disco angeschlossen hat, ist geschützt, weil er ja nach dem Ende der Veranstaltung noch nach Hause fahren muss; wer dagegen bei der Freundin übernachtet und den Drahtesel über Nacht vor deren Haus stehen lässt, nicht.

Ausführliche Informationen zur Hausratversicherung und anderen privaten und gewerblichen Sachversicherungen finden Sie auf unserem kostenfreien Informationsportal unter www.sachversicherung24.info.


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