Ein interner Untersuchungsbericht sorgt dafür, dass die Hypovereinsbank nicht zur Ruhe kommt. Bereits im November 2012 war durch die Frankfurter Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung vorgenommen worden, da nach einer Betriebsprüfung bei einer Wiesbadener Firma und einer Selbstanzeige der Bank der Verdacht auf Steuerbetrug schon vorher konkrete Formen annahm. Inzwischen soll der Bank ein in Auftrag gegebener Bericht vorliegen, dass die zweifelhaften Geschäftspraktiken einiger Mitarbeiter in weit größerem Umfang Schaden verursacht haben, als zunächst vermutet wurde.
Wenn sich der Verdacht bewahrheitet, wird sich die HVB Schadensersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe ausgesetzt sehen. Ein Verschulden der Manager und des Aufsichtsrats wird ein Fall für die D&O-Versicherung werden. Solange keiner der Vorstände vorsätzlich seine Kontrollpflicht verletzt hat oder gar selbst beteiligt war, wird die Manager-Haftpflichtversicherung die Schäden prüfen und je nach Ergebnis wohl im Wege eines Vergleichs dafür aufkommen. Die betroffenen Bankkunden, die bislang davon ausgegangen sind, dass die Mitarbeiter der HBV bis zum Jahr 2007 die Steuererstattungen durch einen legalen Steuertrick erreichten, haben langwierige Verfahren zu erwarten. Die Berechnungen dieser Schäden sind kompliziert, auch wenn der interne Untersuchungsbericht in die Richtung von Mitarbeiterverschulden weist.
Die imageschädigende Hausdurchsuchung durch die Frankfurter Staatsanwaltschaft steht dabei auch in Zusammenhang mit einem Verfahren gegen einen früheren Investor, der sich gegen die Beschuldigung der Steuerhinterziehung darauf beruft, dass es die gängige Praxis bei der HBV war, die schwer durchschaubaren Aktiengeschäfte am Finanzamt vorbei zu tätigen. Er und andere HBV-Kunden, die sich dem Vorwurf der Steuerhinterziehung ausgesetzt sehen, werden nicht zögern, die D&O-Versicherung der HBV und ihres Aufsichtsrats mit ihren Ansprüchen zu konfrontieren.