D&O Versicherung Vorsatz

D&O Versicherung bei Vorsatz

Eine D&O Versicherung stellt Vorstände, Geschäftsführer und alle weiteren Organe eines Unternehmens von Forderungen aus Vermögensschäden frei. Die D&O Versicherung greift bei Vorsatz nicht. Die Entscheidungen von Organen eines Unternehmens sollen weitgehend von den Risiken befreit werden, die aus einer Forderung nach einem Vermögensschaden entstehen können. Durch die weite Verzweigung von Geschäftsumwelten sind solcherart Forderungen nur sehr schwer einschätzbar – durch Verkettungen und Folgeschäden können sie eine unkalkulierbare Höhe erreichen. Führungsorgane haften in der vollen Höhe des Schadens bis in ihr privates Vermögen hinein. Die D&O Versicherung soll diese persönliche Haftung reduzieren – denn durch Fahrlässigkeit oder Umstände, die nicht dem Unternehmensorgan selbst zuzurechnen sind, aber in seinen Verantwortungsbereich fallen, können schnell unverhältnismäßig hohe Forderungen bedeuten.

Die D&O Versicherung schließt bei Vorsatz Leistungen zu Vermögensschäden regelmäßig aus.

D&O Versicherung: Vorsatz wird nicht versichert

Versichert durch die Deckung einer D&O Versicherung sind

D&O Versicherung Vorsatz

  • Fahrlässigkeit
  • Unwissenheit
  • die Haftung Dritten gegenüber (Außenhaftung)
  • die Haftung dem eigenen Unternehmen gegenüber (Innenhaftung)
  • Forderungen, die aus der Verletzung der Aufsichtspflicht entstehen

und ähnlich gelagerte Fälle. Die D&O Versicherung bildet Vorsatz nicht ab, da hier oft auch strafrechtliche Dimensionen zur Geltung gelangen.

D&O Versicherung: Vorsatz schließt Freistellung von Forderungen aus

Die Rechtsschutzeigenschaft der D&O Versicherung tritt in der Regel für die Prozess- und Verfahrenskosten ein, die im Rahmen einer Rechtsauseinandersetzung wegen einer Forderung anfallen. Dazu zählt auch die Feststellung von Vorsatz. Die Entscheidungslage im täglichen Geschäftsbetrieb ist oft komplex, die Situation, wann eine Handlung vorsätzlich erfolgt ist, oft nicht klar. Mit dem Versicherer sollte im Vorfeld (in der Regel also vor Vertragsschluss) geklärt werden, wer für die Verhandlungskosten aufkommt und wie weit die Rechtsschutzklausel der D&O Versicherung bei Vorsatz trägt.

  • Kostenfrei: 0800 9 147 147
  • Jetzt bis 80% sparen
Jetzt vergleichen