D&O Versicherung Selbstbehalt Geschäftsführer / Vorstand

D&O Versicherung: Selbstbehalt für Geschäftsführer / Vorstand

D&O Policen zählen zu den Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen und bilden einen wichtigen Grundstein unternehmerischer Entscheidungsfreiheit und einen effizienten Schutz vor dem Risiko privaten Vermögensverlusts durch Forderungen aus Vermögensschäden. Solche Forderungen werden zunehmend an die Entscheidungsträger eines Unternehmens direkt formuliert – von Vertragspartnern und dritten Parteien (Ansprüche aus der Außenhaftung) und von Vorstands- und Aufsichtsgremien eines Unternehmens selbst an seine eigenen Organe (Ansprüche aus der Innenhaftung). Beide Arten von Forderungen sind nur durch die Höhe des Schadens definiert; ihre Begleichung reicht rechtlich bis in das Privatvermögen des Führungsorgans hinein.

Die Höhe der Beiträge für die D&O Versicherung variiert je nach konkreter Police. Sie kann jedoch wesentlich durch die Vereinbarung von einem D&O Versicherung Selbstbehalt für Geschäftsführer / Vorstand beeinflusst werden.

D&O Versicherung Selbstbehalt Geschäftsführer / Vorstand – Forderungsschutz

D&O Versicherung Selbstbehalt Geschäftsführer / VorstandForderungen an Geschäftsführer und Vorstände auf Vermögensschäden nehmen zu. D&O Policen decken einen wesentlichen Teil der Forderungen und einhergehender Rechtsstreitigkeiten ab. Um die Höhe der Prämien zu begrenzen und Verpflichtungen für die Entscheidungen an die Vorstandsorgane weiterzugeben vereinbaren Unternehmen jedoch oft für die D&O Versicherung einen Selbstbehalt für den Geschäftsführer / Vorstand. Die Höhe des D&O Versicherung Selbstbehalts für den Geschäftsführer / Vorstand kann für die einzelnen Versicherungsverträge angepasst verhandelt werden. Ebenso die Möglichkeit, auch bei mehrfachem Schadensfall innerhalb der Versicherungsperiode nur einmal mit dem Selbstbehalt in Eigenleistung gehen zu müssen, kann in den Verträgen verankert werden.

D&O Versicherung: Selbstbehalt für Geschäftsführer / Vorstand ausschließen

Unterliegt die Tätigkeit eines Geschäftsführers oder geschäftsführenden Vorstands einem erhöhten Geschäftsrisiko oder ist die Stellung des jeweiligen Unternehmensorgans mit potentiell überproportionalen Forderungen verbunden, lassen sich in der D&O Versicherung der Selbstbehalt für den Geschäftsführer/ Vorstand ausschließen. Die D&O Police muss dazu entsprechend mit dem Versicherungsanbieter verhandelt werden. Ein Ausschluss des D&O Versicherung Selbstbehalt für Geschäftsführer / Vorstand erweitert u.U. das Handlungsspektrum und die Entscheidungsfreiheit – die Abwägung sollte wirtschaftlichen Interessen folgen.

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