D&O Versicherung Pflichtverletzung

Was ist im Sinne der D&O Versicherung Pflichtverletzung?

D&O Versicherungen sollen Führungsorgane von Unternehmen vor finanziellen Schäden bewahren. Organe von Unternehmen haften für Schäden, die aus ihren Handlungen oder Entscheidungen resultierten, in voller Höhe und bis in ihre Privatvermögen hinein – sowohl Dritten gegenüber als auch dem eigenen Unternehmen.

D&O Versicherungen gelten für Mitarbeiter eines Unternehmens, die eigenständig einen Geschäftsbereich verantworten. Damit fungieren sie einerseits als Angestellte des Unternehmens, weil sie dessen Interessen vertreten. Auf der anderen Seite treffen sie die dafür nötigen Entscheidungen eigenständig. Aus diesem Bereich selbstständiger Entscheidungsfreiheit resultiert zum einen die gesetzlich definierte Organhaftung, zum anderen kommen vertretungsrechtliche Pflichten hinzu, die neben der geschäftlichen Verantwortungen Überwachungs- und Kontrollfunktionen beinhalten. Unternehmensorgane müssen die Durchführung dieser Aufgaben eigenverantwortlich sicherstellen. Und haften dabei nicht nur für eigene Fehler sondern auch für Fahrlässigkeit, die ihren weisungsabhängigen Mitarbeitern zuzurechnen ist.

D&O Versicherung deckt Pflichtverletzung in gesamtschuldnerischer Haftung

Sind in einem Unternehmen mehrere Geschäftsführer tätig, haftet jeder Geschäftsführer im Sinn der gesamtschuldnerischen Haftung. Das betrifft grundsätzlich auch getrennte Geschäftsbereiche, wenn z.B. Weisungsregelungen nicht rechtssicher verbrieft sind oder durch unternehmerische Praxis verändert angewendet werden. Resultieren aus der Weitergabe von Aufträgen Schäden, die einem Dritten im Sinne der Außenhaftung zugefügt wurden und für die er nun Schadenersatz verlangen kann, oder die dem eigenen Unternehmen im Sinne der Innenhaftung zugefügt wurden und für die das Unternehmen, vertreten durch seine Aufsichtsgremien, Schadenersatz von den Verantwortlichen verlangen kann, haften alle Geschäftsführer des Unternehmens gesamtschuldnerisch.

Organe eines Unternehmens haften – D&O deckt Pflichtverletzung ab

Pflichtverletzungen können sein:

D&O Versicherung Pflichtverletzung

  • Die Unterlagen für eine Fördermaßnahme werden von der Sekretärin zu spät abgeschickt
  • Öffentlichkeitsmaßnahmen eines Unternehmens sind nicht auf ihre Rechtssicherheit geprüft
  • Über einen Kunden sind nicht ausreichend viele Informationen (z.B. die Bonitätsprüfung) vor Vertragsabschluss eingeholt worden
  • Aktenvermerke zu einem Auftrag sind fehlerhaft und verhindern eine ordentliche Vertragsabrechnung

Organe eines Unternehmens haften für Entscheidungen aus ihrem Verantwortungsbereich für Vermögensschäden – ob fahrlässig verursacht oder sogar ohne ihr eigenes Wissen oder Zutun. In den meisten Fällen werden Schadenersatzforderungen an die D&O Versicherung aus Pflichtverletzungen abgeleitet: also solche der Aufsichtspflicht, Sorgfalts- oder Dokumentationspflicht. Auch interne Regelungen und Vorschriften umspannen den Verpflichtungsrahmen eines Managers oder Geschäftsführers und erhöhen des Risiko einer schadenersatzrelevanten Pflichtverletzung.

 

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