D&O Versicherung Leitende Angestellte

Bedeutung einer D&O Versicherung für leitende Angestellte

D&O Versicherungen (oder Managerhaftpflichtversicherungen) schützen nicht nur die geschäfts- oder aufsichtsführenden Organe des Unternehmens vor Schadenersatzforderungen aus fehlerhaften Entscheidungen. Auch für leitende Angestellte (z.B. Abteilungsleiter mit eigenem Entscheidungs- oder Geschäftsbereich) gilt bei entsprechend verfertigter Police die Freistellung von Forderungen oder die Übernahme der Rechtsverteidigung bis zur Abwehr unbegründeter Forderungen. Denn der Haftungsgrundsatz, selbst verursachte oder verantwortete Schäden in voller Höhe und zeitlich unbegrenzt ersetzen zu müssen, gilt für sämtliche geschäftsführenden und vertretungsberechtigten Mitarbeiter.

Wie schützt eine D&O Versicherung leitende Angestellte?

D&O Versicherung Leitende AngestellteLeitende Angestellte handeln unternehmerisch und geschäftlich eigenständig vor dem Hintergrund der Interessenswahrung für das Unternehmen. Naturgemäß unterliegen dieserart Tätigkeiten bestimmten Unwägbarkeitsrisiken, denn Tragweiten von Entscheidungen sind in ihrer komplexen Wirkung und auch zeitlich kaum zu kalkulieren. Vermögensschäden beispielsweise treten erst oft sehr viel später ein oder hängen nur mittelbar mit einer als ursächlich erkannten Entscheidung zusammen. Die daraus resultierenden Forderungshöhen sind entsprechend schwer abzuschätzen.

Die D&O Versicherung stellt leitende Angestellte von Forderungen frei, die durch Dritte (Vgl. Außenhaftung), und von Forderungen, die durch das eigene Unternehmen erhoben werden (Vgl. Innenhaftung: Aufsichtsgremien und Geschäftsführung sind gesetzlich angehalten, mögliche Schadenersatzforderungen gegen Mitarbeiter im Schadenfall zu prüfen). Darüber hinaus gilt die Übernahme von Rechtsschutzfunktionen und die Abwehr unberechtigter Forderungen.

Die D&O Versicherung für leitende Angestellte reduziert wichtige Geschäftsrisiken

  • Sie stellt die verantwortlichen leitenden Angestellten frei von Schadenersatzforderungen, die aus einer der jeweiligen Entscheidungen resultieren oder in den Verantwortungs- und Überwachungsbereich des Verantwortlichen fallen

  • Eine inkludierte Rechtsschutzfunktion fängt Kosten anwaltlicher Beratung und Prüfung von Anspruchserhebungen ab und setzt die Abwehr unberechtigter Forderungen durch

  • Eine inhaltlich wirksame sog. Rückwärtsdeckung stellt auch von der Zahlung solcher Forderungen frei, deren ursächliche Entscheidung bereits vor Versicherungsbeginn lag, der Schadeneintritt jedoch in die Laufzeit der Versicherung datiert (von der Existenz der Forderung darf vor Versicherungsabschluss keine Kenntnis bestanden haben)

  • Kostenfrei: 0800 9 147 147
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