D&O Versicherung KG

D&O Versicherung KG: Haftungsregulierung für Führungskräfte im Unternehmen

Führungskräfte unterliegen durch die Art ihrer geschäftlichen Handlungen wirtschaftlichen Risiken, deren Reichweite wenig überschaubar ist. Besonders auf den Bereich möglicher Vermögensschäden trifft dieser Umstand zu – Vermögensschäden treten oft erst sehr zeitverzögert ein. Daraus resultiert, dass gleichzeitig die Forderungshöhen schwer abschätzbar sind, denn wie die Entscheidungen selbst, unterliegen sie oft unübersichtlichen wirtschaftlichen Zusammenhängen.

Eine D&O Versicherung KG wird vom Unternehmen geschlossen und gilt für alle entscheidungsbefugten Mitarbeiter. Sie deckt damit einen wichtigen Bereich des Risikomanagements ab, der gerade für den Bereich schwer kalkulierbarer Schadenersatzforderungen entscheidend ist. Denn Geschäftsführer und geschäftsführende Mitarbeiter haften bis in ihr Privatvermögen hinein für im Rahmen ihrer Berufsausübung verursachte Schäden.

D&O Versicherung KG – Innen- und Außenhaftung regulieren

D&O Versicherung KGBeträchtliche Schadenersatzforderungen gefährden schnell sowohl die privaten Vermögen der Betroffenen als auch die wirtschaftliche Aufstellung des Unternehmens selbst. Schon die Erhebung von Forderungen und die daraus resultierenden anwaltlichen Kosten können einen Betroffenen finanziell schwer belasten. In der Praxis werden zudem zunehmend Ansprüche, die von außen zunächst an das Unternehmen oder den Verantwortlichen direkt herangetragen werden (Außenhaftung), vom Unternehmen direkt an den Verantwortlichen weitergereicht (Innenhaftung). Beides kann schnell zu unkalkulierbaren Vermögensrisiken führen. Gleichzeitig bedeutet das jedoch auch, dass eine D&O Versicherung KG hier ein Teil des Risikomanagements sein kann, Forderungen und Risiken des Unternehmens generell oder teilweise über diese Form der Versicherungslastenverteilung abzuwenden. Darüber hinaus leistet eine D&O Versicherung KG im Schadensfall einen wesentlichen Beitrag zu wirtschaftlichem Frieden im Unternehmen, da rechtssicher Forderungen intern beigelegt werden können und ressourcenzehrende rechtliche Auseinandersetzungen abgefangen werden.

Die D&O Versicherung KG stellt sicher

  • Dass eine Freistellung von Schadenersatzforderungen aus unternehmerischen Entscheidungen im berechtigten Fall erfolgt und der Verantwortliche nicht in Eigenleistung gehen muss
  • Dass eine Rückwärtsdeckung alle Schadenersatzansprüche deckt, deren ursächliche Entscheidung auf vor Versicherungsbeginn datiert, der Schadenfall jedoch erst innerhalb der Laufzeit der D&O Police eintritt (insoweit die Existenz der Schadenersatzforderung vor Versicherungsabschluss unbekannt war)
  • Eine inkludierte Rechtsschutzfunktion die Kosten anwaltlicher Vertretung und die Abwehr unberechtigter Forderungen übernimmt.
  • Kostenfrei: 0800 9 147 147
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