D&O Versicherung für Vereinsvorstände

D&O Versicherung für Vereinsvorstände

Die D&O Versicherung für Vereinsvorstände ist eine Absicherung gegen die gesetzlichen Regelungen zur Gesamtschuldnerhaftung. So muss der Vereinsvorstand für Schäden einstehen, die durch ihn und seine Entscheidungen verursacht werde.

Die Haftung kann dabei nicht nur auf das Vereinsvermögen begrenzt werden, sondern erstreckt sich wie bei einer Privathaftpflichtversicherung auch auf das Privatvermögen des Vorstandsmitglieds. Die D&O Versicherung für Vereinsvorstände dient also dazu, die Tätigkeit und Haftung aus dem Verein von der privaten Existenz des Vorstandsmitglieds und seiner Familie verlässlich zu trennen. Daran ändert auch Gemeinnützigkeit nichts.

Vermögensschutz durch eine D&O Versicherung für Vereinsvorstände

Eine D&O Versicherung für Vereinsvorstände stellt die Mitglieder des Vorstands von Schadenersatzforderungen frei. Es ist im Interesse des Vorstands, aber auch des Vereins selbst, die individuell passende D&O Versicherung für Vereinsvorstände abzuschließen. Dies ergibt sich aus der Natur der Haftung, die sich neben der Außenhaftung auch auf die Innenhaftung gegenüber dem Verein erstreckt, wenn dieser durch eine Entscheidung seiner Organe zu Schaden kommt.

Grundsätzlich können durch die D&O Versicherung für Vereinsvorstände abgesichert werden:

  • Schadenersatzansprüche des Vereinsvorstands durch Freistellung von Forderungen
  • Anwaltliche Kosten im Gerichtsverfahren
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung
  • Forderungen aus der Haftung dem eigenen Verein gegenüber (Innenhaftung)
  • Forderungen aus der Haftung Vertrags- und Auftragspartnern gegenüber (Außenhaftung)

Eine D&O Versicherung für Vereinsvorstände fängt Risiken der Privatvermögenhaftung ab

D&O Versicherung für VereinsvorständeEine D&O Versicherung für Vereinsvorstände gewährleistet für den Anspruchsteller nicht nur Sicherheit, dass der entstandene Schaden auch wirtschaftlich wieder ausgeglichen werden kann. Die Versicherung mit entsprechender Deckungssumme sorgt auch dafür, dass der Vereinsvorstand nicht mit dem gesamten Privatvermögen haften muss.

Zu beachten ist auch, dass der Vorstand insgesamt die Pflicht hat, Schadenersatzansprüche gegen dasjenige Vorstandsmitglied zu prüfen, das den Schaden mutmaßlich verursacht hat. Hierfür fallen Kosten an, die eine D&O Versicherung für Vereinsvorstände in der Regel übernimmt.

Die Art der Schäden, für die ein Vorstandsmitglied haften muss, sind vielfältiger Natur und hängen auch vom Wirkungskreis des Vereins ab. Es empfiehlt sich aus diesem Grund, vor dem Abschluss einer D&O Versicherung für Vereinsvorstände eine anbieterneutrale Risikoanalyse durchzuführen und die Anforderungen an die Versicherungsvereinbarungen möglichst konkret zu bestimmen. Beratung und Vergleich der Konditionen sind deswegen unerlässlich.

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