D&O Versicherung Compliance

Welche Bedeutung hat die D&O Versicherung für Compliance-Verantwortliche?

Im alltäglichen Geschäftsbetrieb treffen Führungskräfte Entscheidungen, deren Tragweite oft nicht zeitlich und auch nicht in ihrer dynamischen Wirkung überblickt werden kann. Neben den aktiv zu treffenden Entscheidungen ist aber auch eine zentrale Aufgabe von Führungskräften, rechtsrelevantes Fehlverhalten (insbesondere Straftaten) im Geschäftsbetrieb zu verhindern – das Compliance Management.
Eine D&O-Versicherung bietet nicht grundsätzlichen Compliance-Schutz. Für viele Verantwortliche gilt daher, besonderes Augenmerk auf die Reichweite der für das Unternehmen gültigen D&O-Police zu legen.

Deckt die D&O-Versicherung den Compliance-Bereich vollständig ab?

D&O Versicherung ComplianceD&O Managerhaftpflichtversicherungen sind in den meisten Fällen darauf zugeschnitten, aktiv getroffene Entscheidungen des verantwortlichen Unternehmensorgans gegen Forderungen aus entstandenen Vermögensschäden abzusichern.
Der Compliance-Bereich bzw. die Compliance-Verantwortlichkeiten besonders der Aufsichtsratsmitglieder sind von der D&O Versicherung nur teilweise erfasst. Das bedeutet, ein durch eine Unterlassung verursachter Vermögensschaden ist möglicherweise nicht durch die D&O Versicherung des Unternehmens abgedeckt. Je nach Geschäftsfeld und Tätigkeitsbereich ist es hier notwendig, den Gültigkeitsbereich der D&O Versicherung für Compliance-Anforderungen sehr genau zu prüfen. Empfohlen wird besonders für diesen Bereich eine umfassende professionelle Beratung.

 

Wen sichert die D&O Versicherung im Sinne der Compliance-Verantwortlichkeit?

Die D&O Versicherung sichert klassischerweise Organe eines Unternehmens ab, die in eigenverantwortlicher Tätigkeit Bereiche eines Unternehmens leiten bzw. die Ausrichtung und zukünftige Entwicklung eines Unternehmens maßgeblich bestimmen oder mitbestimmen. Dazu zählen neben Geschäftsführern und Abteilungsleitern auch

  • Vorstandsvorsitzende
  • Vorstandsmitglieder
  • Aufsichtsratsmitglieder
  • In Aufsichtstätigkeiten eingebundene Mitarbeiter

Auch für die Frage, wen die Versicherung von der Haftung für entstandene Vermögensschäden frei stellt, gilt besondere Wichtigkeit. Für die Gültigkeitsreichweite ist für verschiedene D&O Managerhaftpflichtpolicen ausschlaggebend, ob die Handlung, die nachweislich zum einem Vermögensschaden geführt hat, aus dem Entscheidungsbereich des jeweiligen Managers resultierte oder auf seine (verletzten) Überwachungspflichten zurückzuführen ist – ob die D&O Versicherung auch Compliance-Bereiche deckt. Es sollte durch eine gründliche Beratung sichergestellt werden, dass hier keine Deckungslücke entsteht.

 

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