Büroversicherung Kosten

Wonach richten sich die Kosten bei einer Büroversicherung?

Die Büroversicherung ist eine Kombinationsversicherung, die speziell für die Ansprüche und Risiko-Umgebung von Bürobetrieben ausgerichtet ist. Dazu zählen in der Regel, jedoch nicht abschließend

  • die Versicherungsinhalte der Elektronikversicherung und der Softwareversicherung
  • Bestandteile der Geschäftsinhaltsversicherung
  • grundständige oder erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung
  • je nach Gestaltung auch Betriebsunterbrechung.

Die Kosten für die Büroversicherung staffeln sich entsprechend dieser Komponenten nach den konkret in die jeweilige Police integrierten Inhalten. Vorteilhaft an dieser Gestaltung ist in der Regel eine Vergünstigung der Tarife und eine Optimierung der Kosten für die Büroversicherung selbst. Um die Zusammensetzung der Kosten in der Büroversicherung zu überblicken lohnt es, die Kosten der einzelnen Bestandteile der Büroversicherung zu betrachten.

Kosten der Elektronikversicherung in der Büroversicherung
Die Büroversicherung kann Elemente oder vollumfängliche Gültigkeit einer Elektronikversicherung umfassen. Die Elektronikversicherung verringert Risiken eines Unternehmens, durch Schäden an elektronischen Einrichtungen in finanzielle Zwangslagen zu geraten. Besonders Bürobetriebe sind diesem Risiko ausgesetzt, da neben den Einrichtungen zur Kommunikation in der Regel datenverarbeitende Geräte eingesetzt werden, die an der Generierung von Umsätzen bzw. an der Erfüllung des Geschäftszwecks wesentlich beteiligt sind. Ausfälle, Beschädigungen oder Verlust bedeuten hier nicht selten nicht nur, dass das Unternehmen für den Ersatz aufkommen muss. Oft müssen auch Umsatzeinbußen kompensiert werden bzw. sind Gewinnausfälle die Folge. Für diese Komponente der Büroversicherung können die Kosten sehr genau bestimmt werden. Sie belaufen sich in der Regel auf die Nennhöhe der Deckungssumme. Die Deckungssumme spiegelt den aktuellen Wiederbeschaffungswert der versicherten Gegenstände wider. Zur Optimierung der Kosten für die Büroversicherung können Selbstbehalte vereinbart werden.

Kosten für die Geschäftsinhaltsversicherung in der Büroversicherung
Für die Büroversicherung grundlegend ist eine Absicherung der Einrichtung des Bürobetriebes insgesamt. Neben der Absicherung der elektronischen Anlagen in der Elektronikversicherung können über die Geschäftsinhaltsversicherung zusätzlich Risiken für den Versicherungswert der restlichen Büroeinrichtung verringert werden. Büroeinrichtungen sind nicht selten kostspielig und hochwertig. Schäden durch Wasser, Feuer oder Vandalismus bei Einbrüchen stellen hohe Wertverluste dar. Für die unternehmerische Funktion des Bürobetriebs ist die Einrichtung zusätzlich essenziell. Vor diesem Hintergrund wird es wichtig, schnell und möglichst vollständig Schäden an der Einrichtung abzustellen. Die Büroversicherung übernimmt hier die Wiederbeschaffung (Zeit- und Neuwert, je nach Police) nach Eintritt des Versicherungsfalls.

Büroversicherung: Kosten für die Betriebshaftpflicht können eingeschlossen werden
Eine Haftpflichtversicherung gehört zu den Grundversicherungen eines Unternehmens. Es haftet dem Gesetz nach für Schäden, die durch seine Tätigkeit Dritten entstehen – oder Dritten gegenüber, die z.B. auf dem Firmengelände oder durch Unfall mit einem Firmenwagen zu Schaden kommen. Die Betriebshaftpflichtversicherung stellt von solche Forderungen frei – ihre Leistungen können in die Kosten für die Büroversicherung integriert werden.

Betriebsunterbrechung: Die Büroversicherung kann Kosten für Betriebsschließungen tragen
Je nach Geschäftsfeld kann es sich lohnen, in die Büroversicherung Kosten für eine Betriebsschließung einzurechnen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung (bzw. der Einschluss in die Büroversicherung) trägt Ausfallkosten, die z.B. infolge einer behördlich angeordneten Schließung entstehen. Z.B. sollten sich Restaurant-Betriebe oder Unternehmen auf dem Lebensmittelsektor über Möglichkeiten des Einschlusses einer Betriebsunterbrechungsklausel in die Büroversicherung informieren, um Kosten infolge Betriebsschließung zu minimieren.

Entstehen bei Abschluss einer Büroversicherung Kosten?

Nein. Der Abschluss einer Büroversicherung verursacht keine weiteren Kosten. In der Regel folgt der Abschluss einer Büroversicherung einem Vergleich, der die Kosten in der Büroversicherung für unterschiedliche Angebote aufzeigt. Der Vergleich wird in der Regel anhand der Ansprüche des zukünftigen Versicherungsnehmers durchgeführt – und die Kosten für die Büroversicherung passen entsprechend auf seine Bedürfnisse. In die Kosten für die Büroversicherung sind meist Laufzeiten, Deckungssummen und konkrete Inhalte einbezogen und für das Versicherungsjahr kalkuliert. Versicherungsanbieter stellen oft Möglichkeiten bereit, viele Lösungen aus ihrem gewerblichen Versicherungsangebot in der Büroversicherung zusammenzuschließen. Es empfiehlt sich, diese Möglichkeiten von Abschluss der Büroversicherung zu prüfen – auch das kann Kosten sparen. So können von einzelnen Anbietern neben den erwähnte Inhalten auch Klauseln für einen gewerblichen Rechtsschutz in die Büroversicherung eingeschlossen werden. Kosten für zusätzliche Rechtsschutzversicherung würden damit entfallen. Vor Abschluss sollte also geprüft werden, ob und wo ggf. Doppelversicherungen bestehen bzw. ob die Streichung einer bestimmten Versicherung zu einer Deckungslücke und damit zu einem verstärkten Risiko führen würde.

Welche Gefahren und Kosten sind in der Büroversicherung im Schadenfall versichert?

Die Büroversicherung wird in der Regel dazu bestimmt alle diejenigen Kosten zu tragen, die aus Haftpflichtschäden oder Schäden an Einrichtung und Technik im Bürobetrieb entstehen können. Die Komplettversicherung unterliegt jedoch den für Versicherungen üblichen Abstrichen in Form von Zeitwertversicherungen bestimmter Einrichtungsgegenstände und in der Büroversicherung der Möglichkeit, Kosten zu senken durch Vereinbarung von Selbstbehalten im Schadensfall. Die Büroversicherung trägt alle Kosten, die in der Versicherungssumme über die vereinbarten Schadeneintritt-Kriterien festgelegt werden. In der Regel zählen grundlegend dazu:

  • Kosten aus Schäden an elektronischen Anlagen nach z.B. Blitzschlag, Feuer, Überspannung, menschlicher Fahrlässigkeit, Vorsatz Dritter
  • Ersatzkosten für Softwarewiederbeschaffung (schließt je nach Vertragsgestaltung auch Kosten für die Wiederherstellung verloren gegangener Datensätze oder Datenbankinhalte ein)
  • Erstattung von Kosten für die vollständige oder teilweise Neueinrichtung von Schäden betroffener Büroräume
  • Haftpflichtkosten jeder Art (d.h. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden)
  • je nach Abschluss Kosten für Betriebsausfälle und Unterbrechungen (beachten Sie hier die versicherbaren Risiken und Bedingungen für die Definition des Schadenfalls, um unnötige Versicherungsinhalte auszuschließen)
  • Betriebsfunktionskosten: Schlüsselersatz, Datenträgerwiederherstellung etc.

Der Eintritt der Büroversicherung für Kosten aus Schadenfällen richtet sich auch nach festgehaltenen Schadenuntergrenzen und vereinbarten Selbstbehalten. Kosten für die Büroversicherung können z.B. verringert werden, wenn sinnvolle Kleinschadenausschlüsse vereinbart werden.

Entstehen bei der Regulierung eines Schadens in der Büroversicherung Kosten?

Vor Abschluss einer Büroversicherung sollten die Kosten genau verglichen werden. Der Schadeneintritt wird in der jeweiligen Versicherungspolice genau definiert – für die Bearbeitung und Abwicklung des Schadenfalls entstehen dem versicherten Unternehmen keine gesonderten Kosten. Für bestimmte Schadenarten sind zusätzliche inkludierte Funktionen in den Kosten für die Büroversicherung abgedeckt. Z.B. werden Haftpflichtfälle zunächst durch die Büroversicherung auf ihre Berechtigung geprüft. Treten daran Zweifel auf, übernimmt die Büroversicherung die Regulierung ohne Kosten für den Versicherten. Das bedeutet auch, dass diese Kosten nicht in die Deckungs- bzw. Versicherungssumme eingerechnet werden. Diese Regelung trifft grundsätzlich auf die eingeschlossene Rechtsschutzfunktion in allen betroffenen Komponenten der Büroversicherung zu. Für die Komponenten der Eigenschadenkompensation übernimmt die Büroversicherung die Regulierung ohne zusätzliche Kosten. Die Leistungen umfassen regelmäßig die Aufstellung der Schäden, die Prüfung der jeweiligen Zeitwerte, Abzüge von Selbstbehalten und weiterer kosten- und schadenersatzrelevanter Posten. Den Versicherungsnehmer enthebt das jedoch nicht der Pflicht zur Mitarbeit, bspw. zur Offenlegung aller Bezugswerte, für die der Versicherungsschutz gelten soll.

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