Betriebshaftpflichtversicherung HDI

Eine kleine Unachtsamkeit, eine Sekunde der Gedankenlosigkeit und schon ist es passiert: Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter schädigt ausversehen eine betriebsfremde Person und Sie als Unternehmer sind zum Schadenersatz verpflichtet. In solch einem Fall ist es von großem Vorteil, wenn Sie gut versichert sind, zum Beispiel mit einer Betriebshaftpflichtversicherung HDI.

Für wen kommt eine Betriebshaftpflichtversicherung HDI infrage?

Da ein Haftpflichtschaden prinzipiell jedes Unternehmen betreffen kann, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung auch jedem anzuraten.

Da aber Versicherungsbedürfnisse zwischen den Branchen stark variieren, gibt es die Betriebshaftpflichtversicherung HDI für die folgenden vier Bereiche.

  • Unternehmen der Baubranche
  • Handwerker und Handelsunternehmen
  • Unternehmen aus dem IT-Bereich
  • das produzierende Gewerbe

Mit dieser Aufteilung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass jeder Branche ganz spezielle Risiken hinsichtlich möglicher Haftpflichtschäden innewohnen.

Welche Schäden sind mit einer Betriebshaftpflichtversicherung HDI versichert?

Generell kommt die Betriebshaftpflichtversicherung HDI für Schäden an Personen und Sachen auf, die Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter einer dritten Partei zugefügt haben.

Außerdem besteht Versicherungsschutz für Schäden am Vermögen der dritten Partei, wenn sich diese aus einem Sach- oder Personenschaden ergeben. Dies kann beispielsweise der Verdienstausfall für die Dauer der Genesung von einer Verletzung sein.

Zusätzlich ergeben sich für die einzelnen Bereiche einige Besonderheiten:

  • Die Betriebshaftpflichtversicherung HDI für Unternehmen der Baubranche schließt etwa die Basisvariante einer Umwelt-Haftpflichtversicherung mit ein.
  • Die Betriebshaftpflichtversicherung HDI für Handwerker und Handelsunternehmen ist automatisch um die Komponente der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für betriebliche Objekte erweitert.
  • Die Betriebshaftpflichtversicherung HDI für Unternehmen aus dem IT-Bereich deckt auch Vermögensschäden, die durch Virenbefall oder das versehentliche Löschen von Daten entstehen. Sollte ein Vermögensschaden durch die Verletzung der Rechte Dritter entstanden sein, ist dieser bis zu einem Sublimit ebenfalls versichert.
  • Die Betriebshaftpflichtversicherung HDI für das produzierende Gewerbe schließt neben den üblichen Absicherungen unter anderem auch eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ein.

Welche Leistungen bietet eine Betriebshaftpflichtversicherung HDI im Schadensfall?

Im Schadensfall ist dessen Regulierung und die Zahlung der Entschädigung natürlich die wichtigste Leistung aus der Betriebshaftpflichtversicherung HDI.

Doch darüber hinaus fungiert sie auch als passiver Rechtsschutz. Denn Ihr Versicherer übernimmt für Sie die Prüfung auf Rechtmäßigkeit des Entschädigungsanspruches und Angemessenheit der geforderten Zahlungshöhe. Dabei werden nicht gerechtfertigte Ansprüche ebenso abgewehrt, wie unangemessen hohe Entschädigungsanforderungen.

Welche Versicherungssumme können Sie für eine Betriebshaftpflichtversicherung HDI vereinbaren?

Gewöhnlich liegt die Versicherungssummen bei 3 Millionen Euro, kann aber auf 5 Millionen erhöht werden. Für einige Bereiche gilt aber eine niedrigere Versicherungssumme, ein sogenanntes Sublimit wie beispielsweise für:

  • Vermögensschäden, die sich beispielsweise aus Datenschutzverstößen oder dem Verlust fremder Schlüssel ergeben (aktuell begrenzt auf 750.000 Euro).
  • Vermögensschäden aus Rechteverletzung im Bereich der IT-Unternehmen (aktuell begrenzt auf 50.000 Euro).
  • Aktive Werklohnklage im Bereich des Handels, des Handwerks und des produzierenden Gewerbes (aktuell begrenzt auf 50.000 Euro)

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