Berufshaftpflichtversicherung Leistungen


Welche Leistungen erbringt die Berufshaftpflichtversicherung?

sachversicherung24 – Berufshaftpflichtversicherung LeistungenZu den grundlegenden Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung zählt die Freistellung von Forderungen aus Haftpflichtschäden. In der Berufshaftpflichtversicherung entstehen Schäden meist nach Fehlern oder Unachtsamkeiten aus dem Berufsleben. Sie sind jedoch auch formal bedingt, wenn ein Mitarbeiter der eigenen Abteilung einen Fehler zwar verursacht hat, jedoch der Abteilungsleiter bzw. der Geschäftsführer dafür haften muss. Die Berufshaftpflichtversicherung springt mit ihren Leistungen in denjenigen Fällen ein, in denen ein Dritter geschädigt worden ist und der diesen Schaden nach §823 BGB geltend machen kann.
Die Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung sind in der Regel Leistungen nach Vermögensschäden bzw. werden als Vermögensschadenersatz geltend gemacht. Die Berufshaftpflichtversicherung ist daher für diejenigen Berufsgruppen von besonderer Bedeutung, die mit Werten Dritter umgehen – in den meisten Fällen Vermögenswerte. Jedoch haften auch Ärzte oder Tätige in medizinischen Pflegeberufen für ihre Fehler im Sinne der Berufshaftpflichtversicherung – die Leistungen werden, obgleich an Personen gerichtet, dennoch als Vermögensschäden abgegolten.

Die Berufshaftpflichtversicherung erbringt die Leistungen zur Freistellung von der Haftung an die jeweils Geschädigten. Begünstige sind also die, die durch den Versicherungsnehmer geschädigt worden sind. Im Bereich der Finanz- und Gesundheitswesen gehen die Beschäftigten in der Regel mit hohen Werten um – die in den Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung adäquat abgebildet sein müssen. Vor diesem Hintergrund wird die Festlegung der Deckungssummen besonders zentral.

Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung

  • Freistellung von Zahlungen berechtigter Schadenersatzforderungen Dritter
  • Zurückweisung unberechtigter Forderungen (inkludierte Rechtsschutzfunktion)
  • Mandatsvergabe für Gültigkeit in Berufszusammenschlüssen, Kanzleien und Sozietäten
  • je nach Versicherungsvertrag Vervielfachung der Deckungsleistungen nach dem ersten Schadenfall
  • Anrechenbarkeit der Berufshaftpflichtversicherung im Zulassungsverfahren verschiedener Kammerordnungen bei versicherungspflichtigen Berufsgruppen.

Wer sollte sich über Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung absichern?

Für verschiedene Berufsgruppen gilt eine gesetzliche und kammerordentliche Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Dazu zählen u.a. Anwälte und Notare, für die eine Mindestdeckung von EUR 2,5 Mio (BRAO §51a) in den Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben ist.
Jedoch profitieren generell Berufsgruppen, Selbstständige und Auftragnehmer, die eigenverantwortlich Leistungen im Vermögenswert für Dritte erbringen, von der Berufshaftpflichtversicherung.
U.a. sind das

  • Vermögensberater und -verwalter
  • selbstständige Grafik- und Software-Dienstleister und -entwickler
  • Angehörige verschiedener medizinischer Berufe
  • Medienschaffende, die Projekte im Auftrag Dritter erfüllen.

Kommt es zum Vermögensschaden, stellt die Berufshaftpflichtversicherung von den geforderten Ersatzleistungen frei. Informieren Sie sich hier über die Leistungen in der Berufshaftpflichtversicherung für Ihre Tätigkeit im Einzelnen.


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