Berufshaftpflichtversicherung Deckungssummen


Welche Deckungssummen sollten in der Berufshaftpflichtversicherung vereinbart werden?

sachversicherung24 – Berufshaftpflichtversicherung DeckungssummenDie Deckungssummen in der Berufshaftpflichtversicherung orientieren sich an zwei Grundlagen. Zum einen werden sie bestimmt durch gesetzliche Regelungen und Rahmenverträge zwischen den Versicherungsanbietern. Die Deckungssummen in der Berufshaftpflichtversicherung werden für speziell diejenigen Berufsgruppen festgelegt, die gesetzlich zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet sind. Zum anderen werden die Deckungssummen in der Berufshaftpflichtversicherung bestimmt anhand des jeweils versicherten Risikos und orientiert an der Anzahl der gültigen Mandate. Besonders für Kanzleien, Sozietäten oder sonstige berufsbezogene Gruppierungen (z.B. arbeitsteilig aufgestellte Ingenieurbüros oder Architektur-Dienstleister) ist diese Eigenschaft der Erweiterbarkeit der Berufshaftpflichtversicherung auf verschiedene Mandatsträger ein wesentlicher Faktor der Risikoreduzierung. Die Deckungssummen in der Berufshaftpflichtversicherung werden hier entweder insgesamt festgelegt oder die Berufshaftpflichtversicherung wird einzeln abgeschlossen.


Berufshaftpflichtversicherung und Deckungssummen für Berufsgruppen mit gesetzlicher Versicherungspflicht

Zu den gesetzlich und nach Kammerregularien zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichteten Berufsgruppen zählen u.a. Rechtsanwälte und Notare. Hier werden nach allgemeiner Festlegung für die Berufshaftpflichtversicherung Deckungssummen von 250.000 EUR für Vermögensschäden kalkuliert (Bundesrechtsanwaltsordnung §51, 4). Die tatsächliche Deckungssumme sollte sich jedoch am Jahresumsatz und an der verwalteten bzw. verantworteten Vermögenswerten orientieren, für die im Zweifelsfall gehaftet werden muss. In der Berufshaftpflichtversicherung sind ist der Eintritt der Versicherung in Höhe der Deckungssummen in der Regel mit einem zahlbaren Selbstbehalt verbunden.

Berufsgruppen mit spezifischer Haftung sollten die Deckungssummen in der Berufshaftpflichtversicherung nach dem tatsächliche Risiko bestimmen.
Dazu zählen

  • Vermögensberater
  • Vermögensverwalter
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsberater und -prüfer
  • andere Berufsgruppen ähnlich verantwortlicher Tätigkeit.

Deckungssummen in der Berufshaftpflichtversicherung: Weitere Risikoübernahmen

In der Berufshaftpflichtversicherung sollten die Deckungssummen so kalkuliert werden, dass sie nicht nur die Mindestdeckungen bieten, sondern die real verantworteten Vermögenswerte abbilden. Auch bei Ärzten werden Schadenersatzforderungen als Forderungen aus Vermögensschäden deklariert, da sie nach Behandlungsfehlern für die Kosten von Rehabilitationsmaßnahmen, Schmerzensgelder und weiterführende Behandlungen mit ihrem Vermögen in Haftung genommen werden. Für Ärzte können in der Berufshaftpflichtversicherung Deckungssummen bis 50 Mio. EUR vereinbart werden. Die Auszahlungsmodalitäten können jedoch variieren – so können Unterhaftungsgrenzen für jeweilig einzelne Fälle festgelegt werden.

Für Ingenieure, Architekten und Sachverständige bestehen zwei getrennte Möglichkeiten, die Berufshaftpflichtversicherung als Risikoabsicherung ihrer Berufstätigkeit zu nutzen. So lassen sich einerseits einzelne Bauobjekte absichern. Inhalte sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Deckungssummen liegen zwischen 2 Mio. EUR und mehr als 10 Mio. EUR, die je nach Schadenfall gelten und im Versicherungsjahr als Vielfaches der Deckungssumme abrufbar sind. Zusätzlich lassen sich jeweils allgemeingültige Berufshaftpflichtversicherungen mit pauschalen Deckungssummen vereinbaren. Hier wird die Berufstätigkeit insgesamt versichert, die Deckungssummen gelten in einer Pauschalhöhe für verursachte Schäden. Versichert sind ebenfalls Personen-, Sach- und Vermögensschäden.


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