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Ausfallversicherung für Selbstständige

Was ist bei einer Ausfallversicherung für Selbstständige zu beachten?

Die Ausfallversicherung für Selbstständige schließt eine Versicherungslücke, die auch bei einer umfassenden Geschäftsversicherung noch besteht. Sie übernimmt selbst dann die Deckung für die weiterlaufenden Kosten und den entgangenen Gewinn, wenn die Betriebsunterbrechung nicht die Folge eines größeren Schadens wie Feuer, Einbruchdiebstahl Sturm und Hagel ist. Andere Beeinträchtigungen können ebenso eine Betriebsunterbrechung auslösen. Sie führen ohne eine Ausfallversicherung für Selbstständige binnen weniger Wochen dazu, dass Zahlungsverpflichtungen nicht eingehalten werden können und eine an und für sich erfolgreiche Selbstständigkeit vor dem Ende steht.


Die Ausfallversicherung für Selbstständige tritt in der Regel ein bei:

  • Unfall
  • Krankheit
  • Arbeitsstillstand bei Maschinenschaden
  • Betriebsunterbrechung aus sonstigen Gründen

Vor der Auswahl eines Versicherungstarifs in der Ausfallversicherung für Selbstständige sollten sich Interessenten genau damit auseinandersetzen, welche Risiken ihrem Betrieb, dem Unternehmen oder der Praxis drohen können. Dies ist vielfach von der Art des Unternehmensgegenstands abhängig und bestimmt den Umfang und die Höhe der Deckungssummen. Entscheidend ist, dass die Ausfallversicherung für Selbstständige über einen angemessenen Zeitraum gewährleistet, dass der Fortbestand durch die Erfüllung aller Verpflichtungen möglich ist, selbst wenn keine Einnahmen erzielt werden.

Für wen ist die Ausfallversicherung für Selbstständige besonders wichtig?

Realistisch betrachtet kann sich kein Unternehmer oder Freiberufler erlauben, auf eine Ausfallversicherung für Selbstständige zu verzichten. Die Ausnahmes sind allenfalls solche Selbstständige, deren Rücklagen sich in einem Bereich bewegen, der für einen längeren Zeitraum – mindestens jedoch über mehrere Monate hinweg – alle laufenden Zahlungsverpflichtungen vollständig auffangen könnte. Da dies weder geschäftsüblich ist, noch steuerlich sinnvoll, gehört die Ausfallversicherung für Selbstständige zum modernen Risikomanagement dazu.

Entscheidungsgründe für die Ausfallversicherung für Selbstständige:

  • Alleinunternehmer, deren Arbeitskraft einen wesentlichen Bestandteil des Unternehmens ausmacht
  • Freiberufler, die nicht ohne Weiteres durch einen Vertreter ersetzt werden können
  • Unternehmen, bei denen die notwendige Geschäftsausstattung nicht umgehend ersetzt werden kann
  • Selbstständige mit geringen oder durchschnittlichen Rücklagen sowie regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen, die nur kurzfristig weiter bedient werden können

Alleinunternehmer oder Freiberufler werden insbesondere bei Krankheit oder Unfall durch die Ausfallversicherung für Freiberufler und Selbstständige geschützt, da ihre Arbeitskraft die eigentliche Einnahmequelle ihrer Selbstständigkeit ist. auch Betriebe, die auf hochwertige und spezialisierte Maschinenausstattung angewiesen sind, sollten die Wartezeit auf Ersatz durch eine Ausfallversicherung für Selbstständige umfassend absichern. Jede Abhängigkeit von einer Person oder der richtigen Betriebsausstattung ist Grund, sich durch eine Ausfallversicherung für Selbstständige vor den Unwägbarkeiten des Geschäftsalltags zu schützen.

Welche Leistungen werden in einer Ausfallversicherung für Selbstständige gezahlt?

Die genauen Leistungen in Umfang und Leistungsdauer sind in der Ausfallversicherung für Selbstständige abhängig davon, welchen Tarif der Versicherte gewählt hat und welche Zusatzvereinbarungen er mit seinem Versicherer treffen will.

Grundsätzlich sollte eine Ausfallversicherung für Selbstständige abdecken:

  • Übernahme der laufenden Betriebsausgaben
  • Ausgleich des entgangenen Gewinns

Die Dauer dieser Übernahme hängt vom Vertrag ab – es empfiehlt sich jedoch, mindest für einen Jahreszeitraum die Deckung in der Ausfallversicherung für Freiberufler und Selbstständige zu vereinbaren. Eine längere Eintrittszeit hängt zumeist von individuellen Anforderungen und Vereinbarungen ab.

Während der Eintrittszeit können durch die vereinbarte Ausfallversicherung

  • Löhne und Gehälter
  • Miete
  • Zinsen
  • Steuern
  • sonstige Kosten des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs
  • entgangener Gewinn

übernommen werden. Damit ist gewährleistet, dass die nachgewiesenen Zahlungsverpflichtungen auch weiter erfüllt werden können und aus einer Betriebsunterbrechung dank der Ausfallversicherung für Selbstständige keine Geschäftsaufgabe wird.


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