Kostenlose Beratung

Wir beraten Sie auch gern telefonisch.

Tel.: 0800 9 147 147
(gebührenfrei)

Jetzt anrufen

Bis zu 80% sparen
100% kostenfrei

Erhalten Sie einen kostenfreien & unverbindlichen Vergleich:

1 Teilen Sie uns
Ihre Wünsche mit
2 Wir suchen den
passenden Anbieter
3 Sie erhalten kostenfrei
unsere Empfehlung
Wie viele Angestellte hat das Unternehmen?
Seit wann besteht das Unternehmen?
Besteht bereits eine Vorversicherung?
In welcher Region wohnen Sie?
Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld ...

Eine passende gewerbliche Sachversicherung wird gesucht.

Jetzt kostenfreies Angebot

Warum benötigen wir Ihre Kontaktdaten?

Betriebshaftpflichtversicherung
  • Erfahren:
    Über 45.000 Kunden vergleichen regelmäßig mit uns.
  • Persönlich:
    Unsere Experten beraten Sie am Telefon.
Kundenbewertungen
4.4 / 5.0 Werner R.
Sehr gute Möglichkeit, eine passende Krankenvers ...
4.9 / 5.0 Anja Becker
Danke - super Service und das alles kostenlos ...
4.7 / 5.0 S. Schulz
Bin froh, hier eine Anfrage gestellt zu haben ...

Von Kunden empfohlen

Arbeitsunfall oder nicht?

Obwohl sich nachgewiesener Maßen die meisten Unfälle zu Hause und während der Freizeit ereignen, hat noch längst nicht jeder eine private Unfallversicherung. Viele meinen, dass der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für sie ausreichend ist, manche scheuen vielleicht auch die zusätzlichen Ausgaben für die private Absicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt jedoch nur bei den sogenannten Arbeits- und Wegeunfällen, also bei Unfällen, die sich im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ereignen.

Manchmal steht das Unfallopfer aber dennoch im Regen. So musste ein selbstständiger Unternehmer in Bayern unlängst ein Urteil des Landessozialgerichts hinnehmen, das ihm die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung absprach.

Der Unternehmer betreibt eine Drogerie mit einer angegliederten Lotto-Annahmestelle sowie eine Praxis für medizinische Fußpflege. Für die Hausbesuche bei seinen weniger mobilen Kunden nutzt er dasselbe Auto, das er auch privat fährt (er besitzt nur eins). Am Tag seines Unfalls fuhr er mit seinem Fahrzeug von der Lotto-Bezirksstelle zu seiner Drogerie und machte unterwegs an einer Autowaschanlage Halt, um das Auto waschen zu lassen. Beim Verlassen der Waschanlage rutschte er auf einer Eisfläche aus und verletzte sich schwer.

Die gesetzliche Unfallversicherung verweigerte die Leistungszahlung, da

  1. das Unfallopfer das Auto nicht überwiegend dienstlich nutzt und
  2. kein zwingender betrieblicher Grund für die Reinigung des Fahrzeugs vorgelegen habe.

Der Unternehmer klagte daraufhin, bekam jedoch nicht Recht: Das Bayrische Landessozialgericht entschied, dass die Autowäsche nicht in den Bereich der versicherten unternehmerischen Tätigkeit fiel, dass das Auto kein Betriebsgerät ist (da es nicht überwiegend betrieblich genutzt wird) und dass die Wäsche auch nicht zwingend notwendig war, um eine sichere Weiterfahrt zu gewährleisten. Das Argument, dass das Auto sauber sein musste, um bei den Kunden einen guten Eindruck zu hinterlassen, ließ das Gericht ebenfalls nicht gelten: Der Mann hätte sehr wahrscheinlich auch ein rein privates Auto regelmäßig gepflegt, und außerdem sei fraglich, ob die Sauberkeit des Autos tatsächlich eine maßgebliche betriebliche Bedeutung habe.

In diesem Falle ging der Unternehmer also leer aus, er erhielt keinerlei Zuwendungen von der gesetzlichen Unfallversicherung. Wie anders hätte sich die Situation gestaltet, wenn er über eine private Unfallversicherung verfügt hätte! In diesem Falle wäre die Frage der Zuständigkeit gar nicht aufgekommen, weil alle Lebenssituationen gleichermaßen abgedeckt gewesen wären, egal ob Beruf, Alltag, Freizeit oder Sport.

Ausführliche Informationen zur privaten Unfallversicherung sowie zu weiteren privaten und gewerblichen Sachversicherungen finden Sie auf unserem kostenfreien Informationsportal www.sachversicherung24.info.


  • Kostenfrei: 0800 9 147 147
  • Jetzt bis 80% sparen
Jetzt vergleichen