Der IT-Bereich ist klassisch in sehr unterschiedliche Berufsbilder und Segmente unterteilt. Vom Entwickler über IT-Einrichter, Administration und Beratung müssen sehr unterschiedliche Bereiche passend versichert werden. Oft geht das nur mit einem „Bündel“ von Abschlüssen – mit der Gefahr von Überversicherung oder unentdeckter Versicherungslücken.
2015 wird der Markt um IT weiter wachsen, verbunden mit einer weiteren Diversifizierung der Berufsbilder. Risiken müssen rechtzeitig erkannt werden.
Was bieten Versicherer an?
Viele verschiedene Produkte für viele verschiedene Lösungen. Besonders im IT-Bereich lassen sich Risiken sehr passgenau absichern – was Kosten für Überversicherung reduzieren hilft. Eine Palette verschiedener Inhalts- und Haftpflichtversicherungen macht das möglich.
Besonderes Augenmerk auf die Absicherung von Vermögensschäden sollten richten:
- IT-Berater
- Dienstleister für die Einrichtung und Administration von Infrastruktur und Netzwerken
- Unternehmen und Unternehmer im (Online)-Versandhandel.
Die jeweiligen Tätigkeiten bergen individuelle, fachspezifische Risiken. Sie sollten am besten über angepasste, dem Berufs- bzw. Tätigkeitsbild entsprechende Deckungseinschätzungen versichert werden. Das hilft, Kosten für die Versicherungen zu kanalisieren und ihre Wirkungsweise möglichst effizient zu gestalten. Deckungssummen sollten gezielt auf tatsächlich bestehende Risiken fokussiert werden. So wird auch die Höhe der Deckung effizienter genutzt.
Wann entstehen Vermögensschäden? Müssen sie versichert werden?
Als Vermögensschäden werden Verluste oder Einbussen bezeichnet, die nicht direkt an Sachen oder mit der Verletzung von Personen zusammenhängen. Sie entstehen bspw. durch fehlerhafte Beratung. So kann der Vorschlag, für ein Unternehmen eine bestimmte Software zu erwerben, hohe Investitionskosten nach sich ziehen. Zeigt sich, dass nicht alle Informationen für diese Beratung vom IT-Berater berücksichtigt worden sind und kann demnach die Software nicht oder nur teilweise ihren Zweck erfüllen, ist dem Unternehmen durch die Fehlinvestition ein Schaden entstanden.
Der Schaden ist nicht nur durch die Kaufsumme der Software bestimmt. Je nach Sachlage kommen auch Ausfallzeiten für die Installation und die Deinstallation zum Schaden dazu. Auch entgangene Gewinne durch Zeitverluste oder zurückgezogene Aufträge zählen in die Schadenliste.
Maßgebliches Mittel zu Risikoreduzierung ist für diesen Bereich die Berufshaftpflichtversicherung. Sie fängt Forderungen auf, die z.B. aus Fehlberatung resultieren. Die Haftungsfrage ist dabei grundsätzlich nach dem Verursacherprinzip geregelt – Ausnahmen müssen in der Regel gerichtlich festgestellt werden. Das bedeutet auch, das der Grund für die Fehlberatung nicht ausschlaggebend für die Haftung des IT-Beraters ist.
Vermögensschäden entstehen jedoch auch z.B. bei IT-Entwicklern, wenn entwickelte Software nicht fristgerecht oder mit falschen oder unzulänglichen Features ausgeliefert wird. Dem Kunden entgehen Gewinne, so eine häufige Argumentation, und der Entwickler haftet.
Für die Schäden haftet der Verursacher in voller Höhe. Zur Abwendung ernster wirtschaftlicher Konsequenzen eines Schadenfalls sollten sie gezielt abgesichert werden. Vermögensschäden sind in der Regel in der Berufshaftpflichtversicherung erfasst – obgleich die Versicherungswirtschaft gesonderte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ebenfalls anbietet. Sie sind oft jedoch für die IT-Branche ungeeignet.
Wie wichtig sind die unternehmensspezifischen Risiken?
Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen nur ein Teil gezielter Absicherung. Neben den Risiken, die der Berufstätigkeit grundsätzlich entstammen, müssen auch Risiken des „täglichen Geschäftsbetriebs“ abgesichert werden. Dazu zählen Einbruchrisiken, Schäden aus Naturkatastrophen oder die spezielle Absicherung elektronischer Geräte, die bei IT-Unternehmen in der Regel das Volumen grundständig absicherbarer Büroeinrichtung überschreiten.
Vor diesem Hintergrund werden insgesamt folgende Versicherungsarten wichtig:
- die Betriebshaftpflichtversicherung (Zur Absicherung der Geschäftsräume, der Geschäfts- und Betriebstätigkeit in den Räumen und auf dem Betriebsgelände.)
- die Betriebsinhaltsversicherung (Zur Absicherung der Büro- und Geschäftseinrichtung.)
- die Elektronikversicherung (Zur speziellen Absicherung elektronischer Geräte – besonders für IT-Unternehmen empfehlenswert.)
- die bereits erwähnte Berufshaftpflichtversicherung Berater
- die Forderungsausfallversicherung (Zur Abfederung bspw. von Finanzierungsrisiken bei Großprojekten oder langen Zahlungszielen).
Der Versicherungsschutz sollte möglichst individuell auf das jeweilige Unternehmen, seine Branche und konkrete Geschäftstätigkeit abgestimmt sein. Im IT-Bereich ist das auf Grund verzweigter Angebote und facettenreicher Produkte sehr gut möglich.