Die Managerhaftpflichtversicherung, auch unter dem Namen D&O (Directors and Officers) Versicherung bekannt, ist dazu da, das Führungspersonal gegen Schadenersatzansprüche abzusichern. Sie greift immer dann, wenn aufgrund einer Fehlentscheidung des verantwortlichen Managers ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Versichert sind dabei sowohl Forderungen von außen als auch firmeninterne Ansprüche.
Dass dieses Konzept auch im ganz großen Stil funktioniert, beweist das Pannenprojekt Berliner Flughafen. Auf eine Anfrage der Piratenpartei in Berlin erklärte Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), dass Hartmut Mehdorn als Chef des neuen Flughafens bis zu einer Summe von 30 Millionen Euro gegen Schadenersatzansprüche versichert ist.
Das dürfte dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn ruhigere Nächte bescheren. Das Desaster um den Hauptstadtflughafen dauert nun immerhin schon zehn Jahre. Die ursprünglich veranschlagten Kosten haben sich inzwischen auf 5,1 Milliarden Euro verdreifacht. Pannen bei der Brandschutzanlage und anderswo am Bau sorgten und sorgen immer wieder für Unterbrechungen und Verzögerungen.
D&O Policen auch für Wowereit und weitere Aufsichtsratsmitglieder
Sollte nun also jemand aufgrund der Bauverzögerungen und Kostenexplosion Ansprüche auf Schadenersatz gegen Herrn Mehdorn anmelden, zahlt seine Managerhaftpflicht bis zu 30 Millionen Euro. Versichert ist aber nicht nur der Chef selbst: Wie Wowereit weiter erklärte, gibt es entsprechende D&O Policen auch für Mehdorns erste Finanzfrau Heike Fölster, für den Bürgermeister und für weitere 15 Aufsichtsratsmitglieder des Flughafenprojektes. Bei welchem Unternehmen die Versicherungen abgeschlossen worden sind und wie teuer die Policen waren, hat Wowereit jedoch nicht preisgegeben – er berief sich auf das Betriebsgeheimnis. Ebenfalls unklar ist, ob der aktuell unter Korruptionsverdacht stehende technische Leiter Jürgen Großmann über eine D&O Versicherung verfügt. Falls ja, könnte rein theoretisch das Unternehmen selbst Ansprüche gegen ihn geltend machen, wenn sich der Verdacht bestätigt.