Private Sachversicherung

Ihre Entscheidung für die private Sachversicherung

Die private Sachversicherung ist die grundlegende Versicherungsart, Schäden und die Folgen von Unfällen und Risiken des alltäglichen Lebens optimal abzusichern. In die private Sachversicherung zählen u.a. die Versicherungsarten

  • private Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • PKW- und Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Gebäude- und Wohngebäudeversicherung
  • Tierhalter- und Hundehaftpflichtversicherung
  • und andere.

Die private Sachversicherung bezeichnet grundsätzlich einen Versicherungsbereich, dessen Inhalt auf die Absicherung von Sachwerten zielt und äußeren Schäden, für die die versicherte Person verantwortlich und haftbar ist. Die Unterscheidung zur Personenversicherung besteht im Kern darin, dass Personenversicherungen Schäden und Einschnitte auf den Versicherungsnehmer kompensieren sollen, und der Begünstigte in der Regel der Versicherungsnehmer selbst ist. Die private Sachversicherung hingegen kompensiert Schadenersatzforderungen im Namen des Versicherungsnehmers geschädigten Dritten gegenüber. Begünstigt sind hier die Anspruchsteller auf Schadenersatz. Das sichert in der Beschreibung der Versicherungsform der privaten Sachversicherung die Sachwerte des Versicherungsnehmers nach außen. Denn diese sind von Schadenersatzforderungen maßgeblich betroffen. Im Fall von Haftpflichtforderungen an die private Sachversicherung ist sogar eine Haftung bis in private und zukünftige Vermögenswerte eingeschlossen.

Die private Sachversicherung stellt durch die Arten der verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten ein optimales Versicherungsfeld für die persönliche Risikoabsicherung im nichtberuflichen Umfeld dar. Das beginnt bei der eigenen, auf die jeweilige Person bezogenen Haftungspflichten nach §823 BGB, reicht über Verkehrsteilnehmerhaftpflichten bis hin zu Haftungsverpflichtungen, die aus dem Besitz von Wohngebäude und Häusern resultieren. Dabei müssen die versicherten Schäden nicht einmal selbst verursacht werden. Es genügt, wie im Falle von Hausbesitzerpflichten, die rechtliche Haftungsverpflichtung aus, um den Hausbesitzer einem auf seinem Grundstück in Folge einer Pflichtverletzung zu Schaden Gekommenen Schadenersatz leisten zu müssen. (Einschlägig bekannt sind die immer wieder auftretenden Schadenersatzansprüche auf glatten Gehwegen nach nächtlichen Schneefällen. Hier kann der Hausbesitzer oft nicht rechtzeitig oder gar zeitnah für Verkehrssicherheit sorgen – haftet aber dennoch für entstehende Schäden.)

Doch auch aus dem normalen Alltag erwachsen Risiken, für die jede Person selbst haftet. Die wichtigste Versicherung für den alltäglichen, persönlichen Lebensbereich ist die private Haftpflichtversicherung. Sie ist ein zentrales Element der privaten Sachversicherung und stellt den Versicherten von Schadenersatzforderungen frei, die aus seiner täglichen Beschäftigung und dem ganz banalen Fakt erwachsen, dass Menschen Dinge umstoßen, beschädigen oder durch Unachtsamkeit in Mitleidenschaft ziehen. Solche Alltagsunfälle passieren zufällig, trotz größter Vorsicht sind sie nie auszuschließen. Eltern haften für ihre Kinder – diese rechtlich bestimmte Regelung erweitert den Haftungs- und Risikobereich zusätzlich. Die private Sachversicherung federt hier grundlegende Risiken in großem Umfang ab. Besonders bei Personenschäden ist eine umfassende Versicherungslösung essenziell. Genesungs- und Folgekosten erreichen schnell große Summen. Ohne passende private Sachversicherung kann eine Existenz ruiniert werden, wenn beispielsweise Krankenhauskosten privat getragen werden müssen und Arbeitsausfälle, Kuren und lebenslange Kompensationszahlungen gerichtlich dem Schädiger zugesprochen werden. Die private Sachversicherung greift hier ein und trägt solche Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Die private Sachversicherung ist jedoch auch in allen weiteren Lebensbereichen ein wichtiger Begleiter, wenn es um die Abwehr von Folgekosten aus Schadenersatzansprüchen geht. Tier- und besonders Hundehalter sind hier einer erweiterten Haftpflicht ausgesetzt. Sie haften für direkte und indirekte Schäden, die ihr Schützling verursacht – oder für den sie auch nur mittelbar verantwortlich gemacht werden können. Tierbesitzer profitieren von einer besonders gearteten Tierhalter- und speziell Hundehalter von der Hundehaftpflicht als Teile der privaten Sachversicherung. Denn nicht nur direkte Unfälle verursachen die rechtliche Pflicht, für Schadenersatz haften zu müssen, auch indirekt auf ein Tier zurückzuführende Schäden können den Tierhalter treffen. Beispielsweise ist die Haftungsfrage offen, wenn ein Radfahrer sich vor einem Hund nur erschreckt und einen Unfall verursacht. Sicheren Schutz bietet hier nur die private Sachversicherung – denn Zweifelsfälle werden von ihr geprüft und rechtlich geregelt.

Die private Sachversicherung sorgt auch durch einen eingeschlossenen Rechtsschutzanteil für Sicherheit. Schadenfälle, die der Versicherung gemeldet werden und für die sie die Forderungsfreistellung tragen soll, werden zunächst grundsätzlich auf ihre Berechtigung geprüft. Das ist besonders in Zweifelsfällen eine wichtige Eigenschaft der privaten Sachversicherung. Denn die persönlichen Ressourcen, sowohl zeitlich als auch finanziell, reichen für langwierige Rechtsprüfungs- und Prozessverfahren nicht aus. Die private Sachversicherung übernimmt die rechtliche Regelung – und auch, wenn die Prüfung nicht zu Gunsten des Versicherungsnehmers ausfällt, übernimmt sie die Schadenersatzforderungen in der gerichtlich bestimmten Höhe. Die Kosten für die Rechtsverfahren werden nicht in die Deckungssummen der privaten Sachversicherung eingerechnet – sodass Prozesse und Anwaltskosten das Risikovolumen in der privaten Sachversicherung nicht verringern.

Welche Vorteile bietet eine private Sachversicherung?

Das Bürgerliche Gesetzbuch BGB regelt in §823 die grundsätzliche Verpflichtung der Bundesbürger zur Haftung für Schäden und zur Leistung von Schadenersatz in der vollständigen Höhe des verursachten Schadens. Wer keine private Sachversicherung hat, trägt aus diesem Grundsatz heraus alle Folgen persönlich verursachter Schäden persönlich. Die private Haftung erstreckt sich über alle Vermögensteile einer Person – und kann auch auf zukünftiges Einkommen, Sachbesitz oder Renteneinkünfte angewandt werden. Der entscheidende Vorteil der privaten Sachversicherung ist die Freistellung von solcher Art finanziell sehr weitgreifender Risiken.

Die private Sachversicherung sichert alle persönlichen Sachwerte gegen Verluste ab. Das betrifft neben der privaten Verkehrshaftung im Alltag auch Gebäudehaftungen, Handlungshaftungen und auch Rechtsstreits, die in die Schadenersatzforderung in das persönliche Vermögen zielen. Grundlegend für die Absicherung und für die Pflicht zur Haftung sind einerseits die Handlungen, die eine Person vollzieht, und auf der anderen Seite rechtliche Haftungsbestimmungen, die zur Zahlung von Schadenersatz führen. Die private Sachversicherung greift für eine Vielzahl der unter ihr zusammenfassten Schadenfälle – bestimmt durch die jeweilige Versicherungsart. Wir fassen im Folgenden die wichtigsten Arten der privaten Sachversicherung zusammen und zeigen ihre jeweiligen Vorteile differenziert auf.

Private Sachversicherung als Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflicht betrifft jede Person in jedem ihrer Lebensbereiche. Schadenrisiken und Verantwortlichkeit für Schäden sind allgegenwärtig. Die Privathaftpflicht als Versicherungsform der privaten Sachversicherung umfasst die persönliche Handlungsbereich einer Person und ihre Haftungsverantwortung für Schutzbefohlene, deren Handlungen ebenfalls schadenersatzpflichtig relevant werden können.

Die Handlung muss dabei nicht rechtswidrig oder fahrlässig sein. Oft genügt schon Unachtsamkeit in bestimmten Situationen, um einen Schaden zu verursachen. Die private Sachversicherung als Privathaftpflichtversicherung greift für Schadenfälle, die durch Personenhandlungen oder rechtliche Verantwortlichkeiten entstehen.

Im Schadenfall prüft die Privathaftpflicht die Schadenersatzforderung. Ist sie berechtigt, sorgt sie für die entsprechende Freistellung des Versicherungsnehmers von den Kosten. Bei Unstimmigkeiten sorgt sie darüber hinaus für Rechtssicherheit und rechtliche Klärung des fraglichen Sachverhalts. Diese eingeschlossene Rechtsschutzfunktion ist grundlegender Bestandteil in der privaten Sachversicherung. Nicht nur die Privathaftpflicht profitiert von diesem Grundsatz der Rechtsprüfung. Die Kosten dafür werden zusätzlich zur vereinbarten Deckungssumme von der privaten Sachversicherung getragen. Im Fall der Zahlungsverpflichtung bleibt so die volle Höhe der Versicherungssumme erhalten und wird auch nicht bei langwierigen Prozessen durch Anwalts- und Prozesskosten verringert. Das sorgt vor allem auf Seiten des Versicherten für wirtschaftliche Sicherheit. Es muss also nicht auf rechtliche Prüfungen und damit eine objektive Festlegung seiner Haftungsverantwortung verzichten.

Gebäude- und Verkehrshaftpflicht als Bestandteil in der privaten Sachversicherung

Neben der persönlichen Haftpflicht erwächst Personen aus ihrem Besitz eine rechtlich bestimmte Haftungsverantwortung. Das betrifft vor allem grundlegend Gebäudebesitz, Wohneigentum und den Betrieb von Kraftfahrzeugen.

Wie kommt es hier zu Schäden, in denen die private Sachversicherung greifen muss?

Am Gebäude können Schäden für Unfälle oder Beeinträchtigungen Dritter verantwortlich sein. Herabfallende Ziegel, Steine, lockere Gehwegplatten, im Winter Eiszapfen oder schneeglatte Hofwege – auch Stolperstellen im Hausflur oder im Eingangsbereich sind kritische Stellen, die Dritten Schäden verursachen können. Auch, wenn der Hausbesitzer bis zum Unfall nichts von dem Schadenrisiko wusste, haftet er denn in der vollen Höhe für den entstandenen Schaden. Der Schadenausgleich muss, wenn keine private Sachversicherung die Regulierung übernimmt, auch bis in das private Vermögen beglichen werden. Einzelne Schadenszenarien, die im wohnhäuslichen Bereich auftreten können, sind bereits über die private Haftpflicht abgedeckt. Hier empfiehlt sich eine eingehende Prüfung. Jedoch sind viele Gefahrenquellen, besonders wenn sie aus der Bausubsanz oder auch der direkten, zum Grundstück gehörigen Umgebung des Wohneigentums resultieren, nur über die Gebäudeversicherung in der privaten Sachversicherung abdeckbar. Besonders empfiehlt sich die Prüfung der Versicherungsgegebenheiten bei Besitz einer selbst genutzten Eigentumswohnung in einem Haus, das mehrere Parteien umfasst. U.U. sind hier Verkehrswege an die jeweiligen Wohneinheiten gebunden und bedürfen einer gesonderten Absicherung. Die private Sachversicherung bietet hier differenzierte Möglichkeiten der jeweiligen Versicherung unterschiedlicher Gefahren.

Kraftfahrzeugversicherungen sind eines der weitesten und differenziertesten Felder in der privaten Sachversicherung

Schadenfälle: Schadenfälle für die Kfz-Versicherung sind maßgeblich aus deren Betrieb abzuleiten. Besonders der Straßenverkehr birgt eine unübersichtliche Menge von Risiken – von Wetterlagen, schlecht einsehbaren Kreuzungen, verdeckten Straßenschildern und der Unvorsichtigkeit anderer Straßenverkehrsteilnehmer. Die Kfz-Versicherung selbst, als Teil in der privaten Sachversicherung, bietet weitere Differenzierungen, die hier nicht näher beleuchtet werden sollen. Wichtig ist jedoch, dass besonders dieser Bereich der privaten Sachversicherung einen optimalen Schutz mit möglichst maximalen Deckungssummen bieten sollte. Denn Verkehrsunfälle können schnell mehrere Personen, hohe Werte und Folge- und Kettenschäden umfassen, deren Ausgleich jedes private Vermögen übersteigen würde. Auch ist die Rechtslage oft unklar. Gegenseitige Schuldzuweisungen sorgen für die Entstehung von rechtlichen Auseinandersetzungen – und nicht selten für langwierige Prozesse. Die private Sachversicherung trägt hier die Rechtskosten– sonst sind schnell auch durch Vorauslagen oder Gutachterkosten die eigenen Mittel schnell aufgebraucht.

Hausratversicherungen in der privaten Sachversicherung

Die Hausratversicherung sichert den eigenen Bestand von haushaltszugehörigem Besitz. Unabhängig von Haus- oder Wohnungsbesitz wird in der Hausratversicherung der Teil der privaten Sachversicherung realisiert, der für die Erhaltung persönlicher Werte nötig ist. Anders als bei den Haftpflichtversicherungen steht hier die Kompensation von Schäden im Vordergrund, die der Versicherte selbst erlitten hat. Dabei können diese Schäden durch Dritte vorsätzlich oder unabsichtlich verursacht worden sein. Aber auch im Falle, dass niemand zur Verantwortung für den erlittenen Schaden gezogen werden kann (z.B. bei Feuer nach Blitzeinschlag oder durch Löschwasser oder bedingt auch bei Leitungswasserschäden etc.) greift die Erstattungseigenschaft der Hausratversicherung. Die meisten Personen leben in eigenen Haushalten, für die eine optimale Absicherung des eigenen Besitzes über die private Sachversicherung sichergestellt sein sollte. Das umfasst sowohl die Einrichtung der Wohnung selbst als auch zugehörige Wohnungsbestandteile, wie Keller oder Kleingarten, oder auch außer Haus benutzt Gegenstände, wie Fahrräder, Computer oder Mobiltelefone. Elektronische Geräte können darüber hinaus in der privaten Sachversicherung über spezielle Elektronikversicherungen erweitert und zusätzlich abgesichert werden – hier ist eine ausführliche Beratung sinnvoll und empfehlenswert.

Die Hausratversicherung ist der wichtigste Teil der privaten Sachversicherung zum Schutz des eigenen Besitzes vor Verlust und Schäden von außen. Er stellt damit die entgegengesetzte Wirkrichtung zu den Haftpflichtversicherungen in der privaten Sachversicherung dar, denn der Begünstigte hier ist der Versicherungsnehmer selbst. Haftpflichtversicherungen sorgen für die Befriedigung von Ansprüchen Dritter – und halten dem Versicherungsnehmer so selbst schadenfrei.

Rechtsschutz in der privaten Sachversicherung

Rechtsschutzversicherungen zählen über ihre zentrale Vermögens- und Bestandsschutzeigenschaft für den Versicherten in den Bereich der privaten Sachversicherung. Sie übernehmen zentrale regulierende Aufgaben, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt, deren Gegenstand die Vermögensinhalte des Versicherungsnehmers sind. Diese können durch Zuweisung von Schuldnerhaftungen oder durch Schadenersatzforderungen betroffen werden und zur Disposition stehen. Die Rechtsschutzversicherung bietet über die inkludierten Rechtsschutzeigenschaften der privaten Sachversicherung weitere Absicherung, wenn eigene Rechtsansprüche offensiv durchgesetzt werden müssen, Gutachten und Rechtsbeistand vorsorglich oder im Vorfeld einer Anspruchserhebung zur Schadenabwehr in Anspruch genommen werden müssen. Die Rechtsschutzversicherung ist spezialisiert auf die Übernahme der Kosten für Fachanwälte, Rechts- und Sachgutachter und stellt einen wesentlichen Teil der Rechtssicherung im Versicherungsbereich der privaten Sachversicherung.

Erweiterte Haftpflichtversicherungen in der privaten Sachversicherung

Zu den erweiterten Haftungspflichten zählen vor allem Tierhalter- und Hundehaftpflichtversicherungen. Sie stellen Schadenersatzfreiheit im Rahmen der privaten Sachversicherung für die weitergeleitete Haftung für die Haltung von Tieren bereit. Hier werden Schäden abgedeckt, die aus der Haltung, dem Freilauf und der Beeinträchtigung Dritter durch die Tierhaltung erwachsen können. Zur Klärung, ob und welche Erweiterungen der privaten Sachversicherung für den jeweiligen Versicherungsnehmer sinnvoll sind und welche nicht (Vermeidung von Doppelversicherung vs. optimaler Versicherungsschutz und Ausschließen von Deckungslücken), ist eine fachkundige Beratung grundsätzlich empfehlenswert.

Welche Gefahren und Schäden können in der privaten Sachversicherung abgedeckt werden?

Die private Sachversicherung stellt die Schadenregulierung in allen denkbaren Lebenssituationen zur Verfügung. Nicht immer sind in jedem Fall aller Versicherungsformen sinnvoll. In verschiedenen Fällen deckt eine Versicherungsform unterschiedliche Gefahren bereits ab, die nicht explizit zusätzlich versichert werden müssen.

Im Grundsatz sind drei Formen von Schadenarten unterscheidbar, die die private Sachversicherung abdeckt

Fremdschäden

Unter Fremdschäden versteht die Versicherungsbranche alle Schäden, die der Versicherungsnehmer Dritten zufügt und für deren Ersatz er haftbar gemacht werden kann. Das Szenario reicht von versehentlich umgestoßenen Kaffeetassen, deren Inhalt einen teuren Teppich ruiniert, bis zu Verkehrsunfällen, die fahrlässig wegen eines Telefonats während der Fahrt verursacht werden. Auch herabstürzende Äste im eigenen Garten können ein Grund für einen Fremdschaden sein; eine lockere Gewegplatte kann einen zu einem Sturz führen, für dessen Folgen der Hausbesitzer verantwortlich ist. Selbst dann, wenn er keine Kenntnis des Mangels hatte.

Schäden an anderen Menschen (in der privaten Sachversicherung „Personenschäden“ genannt) oder an fremdem Eigentum („Sachschäden“) entstehen auf viele Arten. Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit, Versehen: die Haftungslage ist oft eindeutig und der Schuldige muss den Schaden begleichen. Die private Sachversicherung springt ein, wenn Dritte einen Schadenersatzanspruch geltend machen, der Auf eine Handlung oder auf einen Verantwortungsbereich des Verantwortlichen zurückgeht.

Eigenschäden

Im Gegensatz zu Fremdschäden können im Alltag auch in der Versicherungsbranche als „Eigenschäden“ bezeichnete Schäden auftreten.

Zunächst ein Wort zur Unterscheidung: im privaten Versicherungsbereich bezeichnet der Begriff „Eigenschaden“ Schäden an dem Versicherungsnehmer zuzurechnendem Eigentum und Besitz. Im betrieblichen und wirtschaftlichen Versicherungszweig wird der Begriff „Eigenschaden“ auch angewendet, wenn ein Mitarbeiter einen Schaden dem Unternehmen gegenüber zu verantworten hat, für das er selbst arbeitet. Die Unterscheidung ist insofern wichtig, als, es sich aus Sicht des betroffenen Mitarbeiters um einen Schaden nach außen handelt – diese Art der Schadenbeurteilung findet im Bereich der privaten Sachversicherung keine Beachtung.

Eigenschäden im Sinne der privaten Sachversicherung sind somit Schäden am eigenen Besitz und Eigentum. Die wichtigsten Versicherungsformen, die diesen Schadenbereich abdecken, sind die Hausratversicherung und die Kaskoversicherung in der Kfz-Versicherung.

Eigenschäden werden von der privaten Sachversicherung dem Versicherungsnehmer gegenüber erstattet. Er gilt in ihrem Sinne als Begünstigter und kann auf dieser Grundlage Schäden, die an seinem Besitz oder Eigentum entstanden sind, anmelden und Ersatz bestellen lassen.

Schäden am eigenen Besitz sind besonders dann tiefgreifend, wenn ein Verantwortlicher für den Schaden nicht ermittelt werden kann oder schlicht nicht existiert. So sind Wohnungs- und Kellereinbrüche in Zusammenhang mit Diebstahl ein typischer Fall für die private Sachversicherung, um einen Eigenschaden zu kompensieren. Oft können die Täter nicht ermittelt werden, das gestohlene Eigentum ist unwiederbringlich verloren. Die private Sachversicherung kompensiert den materiellen Schaden. Das gilt, je nach Einschlüssen, auch für Fahrräder oder andere Versicherte Gegenstände, auch wenn sie außerhalb der eigenen vier Wände in Verlust geraten. Schäden, die durch Naturereignisse, wie Unwetter, verursacht werden, werden in der Regel ebenfalls als Eigenschäden in der privaten Sachversicherung geltend gemacht. Das gilt für beide beispielhaft genannten Bereiche, also sowohl für die Kasko- als auch die Hausratversicherung.

Schäden an Rechtsgut und Vermögensschäden

In der privaten Sachversicherung werden auch Schäden erfasst, die nicht unter Sach- oder Personenschäden gezählt werden können.

Rechtsgüterschutz in der privaten Sachversicherung

Dieser Teil der privaten Sachversicherung wird in der Regel als Rechtsschutzversicherung bezeichnet. Sie tritt ein für die vorgreifende Sicherung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen, für die Prüfung und Erstellung von Gutachten und den Schutz der Rechte und des Eigentums des Versicherungsnehmers. Ihre Eigenschaften beziehen sich auf Rechtsauseinandersetzungen mit Dritten, deren Hintergrund Anspruchserhebungen unterschiedlicher Begründungen sein können. Die Rechtsschutzversicherung ist als ergänzende Versicherungsform in der privaten Sachversicherung empfehlenswert. Ihre genauen Inhalte sollten in einer gesonderten Prüfung und Beratung geklärt werden, um einen optimalen Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Schutz von Vermögenswerten in der privaten Sachversicherung

Vermögensschäden werden in der privaten Sachversicherung dann erkannt, wenn Zahlungen in Folge anderer Schadenarten geleistet werden müssen. Die Absicherung von Vermögensschäden kann über eine direkte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gewährleistet werden – dies ist jedoch vornehmlich im beruflichen Umfeld von Versicherungen üblich. Für die private Sachversicherung gelten die Anteile der Erstattung von Vermögensschäden oft aus der privaten Haftpflichtversicherung heraus. Vermögensschäden entstehen beispielsweise aus Verdienstausfällen, die einem Geschädigten mittelbar über die Genesungs-, Heilungs- und Sachersatzkosten hinaus entstehen können, wenn er seiner Arbeit auf Zeit oder dauerhaft nicht mehr in dem Maße nachkommen kann, das vor dem Schadenereignis möglich war. Der Absicherung dieser Vermögensschadenansprüche in der privaten Sachversicherung ist sehr grundlegend und sollte in Beratungen eine entsprechende Rolle spielen.

Ein Versicherungswechsel ist immer möglich?

Die Versicherungsformen in der privaten Sachversicherung sind in unterschiedlichen Policen geregelt, die jeweils zutreffende Kündigungs- und Erweiterungsoptionen regeln. Grundsätzlich besteht eine freie Versicherungswahl – und die ist grundsätzlich gewährleistet. Entscheidend sind hier Versicherungslaufzeiten und die Bearbeitung und Geltendmachung von Schadenereignissen, die gemeinsam auf die Versicherungsdauer wirken. Die private Sachversicherung ist grundsätzlich in ihren Bestandteilen dynamisch geregelt. Die Versicherungsarten der privaten Sachversicherung lassen sich separat abschließen. Einige Formen sind als Pakete günstiger abzuschließen und bieten einen ausgeweiteten Versicherungsschutz. Hier gelten oft besondere Kündigungs- und Wechselregelungen. Auch der Wechsel verschiedener Versicherungsformen innerhalb einer privaten Sachversicherung ist möglich und sollte je nach persönlichen Gegebenheiten entsprechend geprüft werden.

Lohnt ein Vergleich der privaten Sachversicherung?

Lebensumstände ändern sich, Versicherungsangebote werden erweitert oder durch Rechtsprechung verändert. Die Produktvielfalt gerade in der privaten Sachversicherung ist mannigfaltig aufgefächert – ein Vergleich ist nicht nur angebracht sondern ausdrücklich empfehlenswert. Jeder Mensch ist mit seinem Lebensumfeld individuell. Ein guter Mix der privaten Sachversicherung sorgt für einen optimalen Versicherungsschutz, der zuerst durch einen effektiven Versicherungsvergleich erreicht werden kann. Viele Versicherungsangebote sorgen für die Gegebenheiten von Doppelversicherung, Unterversicherung oder auch Deckungslücken. Ein Vergleich sowohl der Angebote als auch der Inhalte der privaten Sachversicherung – auch und besonders hinsichtlich der jeweiligen Raten – kann helfen, an den wichtigen Punkten optimale Abschlüsse zu verwirklichen. Die günstigste Rate sollte dabei immer an den angebotenen Versicherungsleistungen gemessen werden. Besonderes Augenmerk sollten Versicherungsnehmer auf Deckungssummen und den konkreten Ablauf der Schadenabwicklung legen. Auch Anteile der Rechtsschutzfunktionen und rechtsanwaltlicher oder gutachterlicher Vertretung können entscheidend sein – denn im Ernstfall muss hier mit hohen Kosten gerechnet werden. Gerade ältere, länger bestehende Versicherungen sind oft nicht optimiert auf veränderte Lebensverhältnisse (z.B. Familiengründung, Umzug, Eigenheimbau oder Anschaffung eines Autos) angepasst. Ein Vergleich der Angebote in der privaten Sachversicherung lohnt fast immer.

Kann eine private Sachversicherung variabel angepasst werden?

Die Komponenten der privaten Sachversicherung lassen sich auf die konkreten Lebensumstände in der Regel gut anpassen. Wie genau die Variabilität der einzelnen Bestandteile geregelt ist, geht aus den jeweiligen Policen hervor. Auf dynamische Anteile sollte besonders in der Hausratversicherung, der privaten Haftpflichtversicherung und einer eventuell bestehenden Gebäudeversicherung geachtet werden. Durch Haushaltserweiterungen, Umzüge oder Familienstandsänderungen ergeben sich hinsichtlich Deckungssummen, versichertem Risikowert oder Laufzeit und Gültigkeit der Versicherung Änderungen im persönlichen Umfeld werden nicht automatisch von der Versicherung erfasst. Eine regelmäßige Prüfung der Versicherungsinhalte kann Geld sparen und vor allem Deckungslücken und Unterversicherung vermeiden helfen.

Der Schadenfall in der privaten Sachversicherung

Zum Schadenfall in der privaten Sachversicherung kommt es

  • durch eigenes Verschulden eines Schadens einem Dritten gegenüber
  • durch Beeinträchtigung des eigenen Besitzes durch äußere Einflüsse

Die Schadenabwicklung ist ein maßgeblicher Prozess in der privaten Sachversicherung. Die Prozesse zur Schadenabwicklung unterscheiden sich zwischen den unterschiedlichen Versicherungsarten und von Versicherer zu Versicherer. Grundlegend gilt in der privaten Sachversicherung, dass Schäden angezeigt werden müssen, für die Versicherungsschutz bestehen soll. Die private Sachversicherung übernimmt grundsätzlich die Prüfung des Versicherungsfalls und die entsprechende Schadenbearbeitung.

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